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Grossbank unter Verdacht Chavez-Schmiergelder sollen bei Credit Suisse geparkt worden sein

  • Schmiergelder aus dem Umfeld des verstorbenen venezolanischen Machthabers Hugo Chávez sollen auf Konten von Schweizer Banken – darunter auch der Credit Suisse – gelandet sein. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger» mit Verweis auf Unterlagen der US-Justiz.
  • Die Gelder sollen über einen Schweizer Vermögensverwalter auf den Konten deponiert worden sein.
  • Laut dem Zeitungsbericht sollen der frühere Vize-Energieminister sowie weitere Spitzenbeamte 2011 mindestens neun Konten in der Schweiz eröffnet haben – darunter mehrere bei der Schweizer Grossbank Credit Suisse.
  • Auf diese Konten sollen bis 2013 insgesamt 27 Millionen US-Dollar verschoben worden sein.

Bei der Finanzmarktaufsicht Finma verwies ein Sprecher darauf, dass die Behörde bereits seit einiger Zeit Abklärungen «bei mehreren Schweizer Banken» auch im Zusammenhang mit der staatlichen venezolanischen Erdölgesellschaft PDVSA führt.

Die Finma kläre im Rahmen der Aufsichtstätigkeit bei mehreren Banken ab, ob und inwiefern diese involviert seien und sie die Bestimmungen des schweizerischen Aufsichtsrechts – insbesondere die Geldwäschereibestimmungen – umsetzten, erklärte der Finma-Sprecher.

Die Behörde führe zudem bereits «verschiedene Enforcementverfahren», um konkreten Hinweisen auf Verstösse gegen die Geldwäschereibestimmungen mit Südamerika-Bezug nachzugehen: «In einigen dieser Fälle wird dabei auch das Verhalten im Zusammenhang mit PDVSA abgeklärt.» Zu Details und Namen äussert sich die Behörde nicht.

Credit Suisse spricht von strengen Kontrollmechanismen

Bei der Credit Suisse erklärte ein Sprecher, dass dieBank «über strenge interne Kontrollmechanismen zur Abwehr von Finanzkriminalität» verfüge und sich «an alle geltenden Gesetze und Vorschriften» in den Ländern halte, in denen sie tätig ist. «Wenn wir bei Geschäftsbeziehungen Hinweise auf unrechtmässige Absichten haben, gehen wir gezielt dagegen vor.»

Das Spektrum der Massnahmen reiche von «der Meldung an die Aufsichtsbehörden, der Einschränkung der Aktivitäten bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung», heisst es in der Stellungnahme der Grossbank.

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