Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat eine Verantwortlichkeitsklage der Swissair in Nachlassliquidation gegen 14 Personen abgewiesen.
Die Richter gehen davon aus, dass den Beklagten keine Pflichtverletzung angelastet werden kann.
Die Swissair in Nachlassliquidation muss für die Gerichtsgebühr von 3 Millionen Franken aufkommen sowie den Beklagten eine Entschädigung von insgesamt rund 4,5 Millionen Franken zahlen.
Diese 14 ehemaligen Swissair-Manager standen vor Gericht
Die Klägerin, die Swissair in Nachlassliquidation, wirft den ehemaligen Verantwortlichen unter anderem diverse Pflichtverletzungen vor und macht einen Schaden von rund 280 Millionen Franken geltend.
Einerseits sollen einige der 14 ehemaligen Verwaltungsräte, CEOs und CFOs der Swissair und der SAirGroup eine widerrechtliche Konzernorganisation eingeführt haben. So sollen sie unübertragbare Kompetenzen des Verwaltungsrates der Swissair in unzulässiger Weise auf die Ebene der SAirGroup übertragen haben. Die Swissair sei also nicht als finanziell eigenständige juristische Person, sondern als Betriebsabteilung der SAirGroup geführt worden, so der Vorwurf.
Andererseits wirft die Swissair in Nachlassliquidation allen 14 Beklagten vor, mit der Einführung neuer Institutionen (namentlich des Cash Pools) gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht bei der Vermögensanlage und gegen die Kapitalschutzvorschriften verstossen zu haben.
Bei der Bewirtschaftung ihres Vermögens musste die Swissair einen Grossteil ihrer überschüssigen Liquidität dem Konzern als Darlehen zur Verfügung stellen. Als die SAirGroup Anfang Oktober 2001 zusammenbrach, konnten diese Darlehen jedoch nicht mehr vollständig zurückgezahlt werden. Dafür hätten die Beklagten solidarisch haften sollen.
Angeklagte werden entschädigt
Mit dem Urteil vom 16. März 2018 weist das Handelsgericht des Kantons Zürich die Klage der Swissair-Liquidatoren ab. Es geht davon aus, dass den Beklagten keine Pflichtverletzung angelastet werden kann.
Weil die Klage abgewiesen wird, muss die Klägerin, also die Swissair in Nachlassliquidation, die Prozesskosten von 3 Millionen Schweizer Franken zahlen. Ebenfalls ist sie aufgrund der Abweisung der Klage dazu verpflichtet, die 14 ehemaligen Swissair-Verantworlichen mit insgesamt rund 4,5 Millionen Franken zu entschädigen.
Da nicht alle ehemaligen Verantwortlichen in allen Punkten angeklagt wurden, fällt ihre Entschädigung unterschiedlich hoch aus. Gegen das Urteil des Handelsgerichts Zürich kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde am Bundesgericht erhoben werden. Es ist also noch nicht rechtskräftig.
Einschätzung von Zürich-Korrespondent Christoph Brunner
Box aufklappenBox zuklappen
Klagen, mit denen die ehemaligen Swissair-Verantwortlichen haftbar gemacht werden sollen, waren schon in der Vergangenheit erfolglos. Wir erinnern uns an 2007, an das Urteil im grossen Swissair-Prozess. Es gab 19 Anklagepunkte, darunter ungetreue Geschäftsbesorgung. Aber alle Angeklagten wurden freigesprochen. Es konnte ihnen nicht nachgewiesen werden, dass sie die Sorgfaltspflicht verletzt hatten.
Dieses Muster wiederholte sich bei ähnlichen Klagen in den letzten Jahren. Der aktuelle Fall ist die vorerst letzte noch hängige Klage zum Grounding der Swissair. Sie kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Aber selbst, wenn dieser Fall abgeschlossen ist, könnten weitere Verantwortlichkeitsklagen folgen. Dies wollte der Vertreter des Swissair-Sachwalters nicht ausschliessen. Er wolle nichts unversucht lassen, damit die Gläubiger doch noch zu ihrem Geld kämen.
Die maximale Anzahl an Codes für die angegebene Nummer ist erreicht. Es können keine weiteren Codes erstellt werden.
Mobilnummer ändern
An diese Nummer senden wir Ihnen einen Aktivierungscode.
Diese Mobilnummer wird bereits verwendet
E-Mail bestätigen
Wir haben Ihnen ein E-Mail an die Adresse {* emailAddressData *} gesendet. Prüfen Sie bitte Ihr E-Mail-Postfach und bestätigen Sie Ihren Account über den erhaltenen Aktivierungslink.
Keine Nachricht erhalten?
Wenn Sie nach 10 Minuten kein E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner und die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.
Wir haben Ihnen ein E-Mail an die Adresse {* emailAddressData *} gesendet. Prüfen Sie bitte Ihr E-Mail-Postfach und bestätigen Sie Ihren Account über den erhaltenen Aktivierungslink.
Keine Nachricht erhalten?
Wenn Sie nach 10 Minuten kein E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner und die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.
Sie können sich nun im Artikel mit Ihrem neuen Passwort anmelden.
Ein neues Passwort erstellen
Wir haben den Code zum Passwort neusetzen nicht erkannt. Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse erneut ein, damit wir Ihnen einen neuen Link zuschicken können.
Ihr Account wurde deaktiviert und kann nicht weiter verwendet werden.
Wenn Sie sich erneut für die Kommentarfunktion registrieren möchten, melden Sie sich bitte beim Kundendienst von SRF.