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Keine Aufrüstung von 5G-Antennen ohne Einspracherecht
Aus Rendez-vous vom 10.09.2021. Bild: Imago
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Gutachten zu Mobilfunkantennen Möglicher Dämpfer für raschen 5G-Ausbau

Eine Einsprache der Anwohnerschaft muss möglich sein. Das verlangt ein Rechtsgutachten im Auftrag der Umweltdirektoren.

Der Ausbau des schnelleren 5G-Mobilfunk-Netzes könnte in der Schweiz möglicherweise gebremst werden. Denn ein neues Rechtsgutachten besagt, dass bestehende Antennen nicht mehr in einem beschleunigten Baubewilligungsverfahren auf 5G aufgerüstet werden können.

Vielmehr brauche es dafür ein ordentliches Verfahren. Das bisher teils angewendete Bagatellverfahren für 5G-Antennen reiche nicht, insbesondere dann nicht, wenn sie die volle Leistung erbringen sollen, so das Gutachten.

Unterschiedliche kantonale Praxis

Damit könnten Anwohnerinnen und Anwohner gegen solche Ausbauten in jedem Fall Einsprache erheben. Gegnerinnen und Gegner der 5G-Technologie kritisieren vor allem die Strahlenbelastung. 

In Auftrag gegeben hatte das Gutachten die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) der Kantone, also jenes Gremium, das eigentlich das beschleunigte Vorgehen empfohlen hatte.

Installiert werden 5G-Antennen seit Frühling 2019 in der Hoheit der Kantone. Ein Teil der Kantone verlangt ein ordentliches Verfahren, andere sehen keine Einsprachemöglichkeit vor. Die Mobilfunkbetreiber ihrerseits verweisen darauf, dass sie sich an die gesetzlichen Vorgaben des Bundes halten, was wiederum die Kantone verunsichert hat. Das zeigt auch das neuste Gutachten.

Kommt der Ausbau nun ins Stocken?

Ob das neue Gutachten den Ausbau des 5G-Netzes verlangsamen wird, sei noch unklar, erklärt SRF-Wirtschaftsredaktor Matthias Heim: Die Kantone würden nun in den kommenden Wochen beraten, ob sie dem Gutachten folgen sollen und entsprechende Empfehlungen abgeben.

Auch die Betreiber erhofften sich davon mehr Klarheit. «Falls das Fazit aber sein sollte, dass jede Antenne mit einer Einsprache bekämpft werden kann, kann es punktuell zu langen Verzögerungen kommen», schätzt Heim. Letztlich werde wohl das Bundesgericht entscheiden müssen.

Berner Urteil vom Januar

Das Thema hat auch schon die Gerichte beschäftigt. So hat etwa das Berner Verwaltungsgericht im Januar ein Urteil gesprochen, das dem neuen Rechtsgutachten sehr nahe kommt: Eine Erhöhung der Leistung könne nur «in einem ordentlichen Verfahren mit entsprechenden Einsprachemöglichkeiten» bewilligt werden, hiess es damals. Die unterlegene Beschwerdeführerin war die Swisscom, der Fall liegt jetzt beim Bundesgericht.

Was das neue Rechtsgutachten für die tausenden bereits bestehenden 5G-Antennen bedeuten könnte, die aktuell vor allem in städtischen Gebieten eine abgespeckte 5G-Technologie anbieten, sei ebenfalls offen, sagt Heim. Auch da werde wahrscheinlich erst ein Bundesgerichtsurteil Klarheit schaffen.

Rendez-vous, 10.09.2021, 12:30 Uhr;

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