- In Zukunft können Fans ihr Filme, Fernsehserien oder Sportübertragungen auf Netflix oder Sky Go über ihre abonnierten Streamingdienste auch im europäischen Ausland schauen. Das Europäische Parlament hat eine entsprechende Verordnung verabschiedet.
- Die Neuregelung erlaubt es den Streaming-Kunden, in den Ferien oder bei einem Aufenthalt im EU-Ausland ihr bezahltes Abonnement ohne Einschränkung zu nutzen.
- Bislang verhinderte in der Regel das sogenannte Geoblocking – also die beschränkten Lizenzrechte in einzelnen Ländern – die Nutzung der im Heimatland abonnierten Internetdienste.
Die neue EU-Verordnung gilt zwar lediglich für kostenpflichtige Abonnemente, dürfte aber auch Auswirkungen auf Gratis-Angebote haben: Fernsehsendern mit Online-Mediatheken steht es demnach frei, ihre Archivauswahl den Konsumenten im Ausland ebenfalls zugänglich zu machen.
Passus mit Missbrauchsschutz eingebaut
Der Kompromiss, auf den sich die Unterhändler der EU-Kommission, der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments nach langen Verhandlungen im Februar geeinigt hatten, sieht auch einen Kontrollmechanismus vor. Zur Vermeidung von Missbrauch könnten beispielsweise Bezahl- und Steuerdaten, Post- und IP-Adresse benutzt werden.
Anbieter können dabei zwei von zehn Prüfkriterien wählen, um eine übermässige Nutzung ihrer Dienste durch die Kunden zu verhindern. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Konsumenten in einem EU-Land mit niedrigeren Preisen ein Abonnement bezahlen, den Dienst aber in ihrem Heimatland nutzen. Eine zeitliche Einschränkung für die zulässige Auslandsnutzung ist in der Verordnung jedoch nicht enthalten.
Die neue Regelung tritt neun Monate nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft – also zu Beginn von 2018.