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Inflation Schweiz Shrinkflation – so entdecken Sie versteckte Preiserhöhungen

«Eier +14%, Butter +10%, Geflügel +8%.» Die Inflation verteuert unsere Lebensmittel. Allerdings ist das nicht immer auf dem Preisschild sichtbar, sondern manchmal nur am «geschrumpften» Inhalt erkennbar.  

Dann ist die Rede von «Shrinkflation». Dieser Begriff setzt sich aus dem englischen Verb «shrink» für schrumpfen und dem Fachbegriff «Inflation» zusammen. 

Solche versteckte Preiserhöhungen sind für die Konsumentinnen und Konsumenten meist nur schwer zu erkennen und erfolgen auf verschiedene Arten. Bekanntestes Beispiel:

Vor einigen Monaten ruderte der Getränkemulti zwar wieder zurück und brachte die 0.5 Liter-Flasche wieder ins Sortiment, jedoch nicht ganz uneigennützig. Durch den Ukraine-Krieg wird unter anderem PET zur Mangelware. Mit der Umstellung spart Coca Cola jährlich rund 3'300 Tonnen an Neu-PET ein. Zudem haben hiesige Detailhändler mit Parallelimporten von 0.5 Liter-Flaschen versucht, die alte Menge zum selben Preis im Sortiment zu behalten.

Kleinste Design-Veränderungen können Deziliter einsparen

Gerade bei Flaschen wird gerne getrickst, sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz Schweiz. Das Beispiel von Coca Cola sei eher seltener, viel öfter werde die Grösse einer Flasche marginal verkleinert: «Eine winzige Änderung der Flasche verändert das Volumen massgeblich. Dies kann schnell einen ganzen Deziliter ausmachen. Die Veränderung der Flasche ist aber sehr subtil und von blossem Auge kaum wahrnehmbar.»

Eine winzige Änderung der Flasche verändert das Volumen massgeblich.
Autor: Sara Stalder Stiftung Konsumentenschutz

Solche Fälle beobachte sie besonders oft bei Wasch- oder Putzmitteln, aber auch bei Genussprodukten wie Süssgetränken.

Dies bedeutet: weniger Zacken und Schokolade zum gleichen Preis. Laut Sara Stalder kein Einzelfall:

Gerade bei Süss- und Salzwaren wird diese Taktik gern und oft angewendet.
Autor: Sara Stalder Stiftung Konsumentenschutz

So sorgt Mars Wrigley 2022 für Aufruhr, als in zahlreichen Ländern das Gewicht ihrer Snickers-Riegel von 50g auf 44g reduziert wird. Kelloggs sorgt 2022 bei den beliebten Pringles-Chips in einigen Ländern sogar für eine doppelte Shrinkflation: Weniger Inhalt bei gleichzeitiger Preiserhöhung.

Der Süsswarenhersteller Haribo wird im letzten Herbst kritisiert, als er entscheidet, elf Bärchen weniger in seine Goldbären-Packungen zu packen – eine Preiserhöhung von 15 Prozent.

Oft wird das Gewicht aber nicht durch eine zahlenmässige Reduktion des Inhalts erreicht, sondern durch die Veränderung der Produktgrösse selbst. Einige Blätter weniger bei einer WC-Papier-Rolle fallen den wenigsten auf.

Die einzige Lösung: Vergleiche im eigenen Vorratsschrank

Laut Stalder nehmen die Detailhändler den Kundinnen und Kunden seit Jahren immer mehr die Übersicht. Kassenzettel werden ins Digitale verlagert und Preise von Alltagsprodukten seien oft nicht mehr angeschrieben. Ein Vergleich sei praktisch unmöglich, weil alte und neue Packungen in der Regel nicht nebeneinander im Supermarkt stehen. «Man versucht den Konsumenten das Gespür zu nehmen, wie viel Inhalt in einer Packung ist», sagt Stalder.

Auch wenn Vergleiche beim Detailhändler kaum möglich sind, gibt es doch einige Tipps für die Kundschaft.

So entdecken Sie versteckte Preiserhöhungen

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  • Neues Verpackungsdesign
    Neue Verpackungen oder Formen werden genutzt, um von weniger Inhalt abzulenken.
  • Beschriftungen
    Die Bezeichnungen für das Gewicht ändern bei Shrinkflation gerne mal ihren Platz auf der Verpackung. Vergleichen Sie mit früheren Produkten.
  • «Verbesserte Rezeptur»
    Beschreibungen wie «neue Rezeptur» oder «hauchzarte Scheiben» (etwa bei Käse) können mit einer geringeren Füllmenge einhergehen.
  • Zählen Sie den Inhalt
    Gerade bei Hygiene-Produkten wie Tampons, Rasierklingen, Binden, Babywindeln oder Taschentüchern lohnt es sich, die Menge des Inhalts zu vergleichen. Hier wird besonders oft «angepasst».
  • Achtung beim Grundpreis
    Auf den Grundpreis (muss sich auf einen Liter oder Kilogramm beziehen) und die Füllmenge von Lebensmitteln achten, die regelmässig im Einkaufswagen landen. Ein Foto hilft, um bei Verdacht einer Mogelpackung vergleichen zu können.

    «Als Konsument ist man quasi ausgeliefert»

    Die bittere Realität bestätigt Stalder gleich selbst: «Im Grundsatz ist man als Konsument ausgeliefert.» Viele Konsumentinnen und Konsumenten nehmen diese Veränderung auch gar nicht wahr. Ein entsprechender Aufruf auf der Plattform des Konsumentenschutzes, Missstände zu melden, führt 2022 zu keinen Ergebnissen.

    «Normalerweise erhalten wir zu den meisten Aufrufen zahlreiche Meldungen, oft so viele, dass wir den Aufruf wieder schliessen müssen. Bei der Shrinkflation aber gab es über Monate hinweg keine einzige Meldung.» 

    Grosse Player können es sich erlauben

    Grundsätzlich sind es laut Stadler marktmächtige Unternehmen, welche Shrinkflation praktizieren. Sie besitzen eine dominante Stelle im Markt. Je grösser sie sind, desto weniger haben sie zu befürchten.

    «Es sind je nach Produktetyp oft dieselben Firmen, welche beanstandet werden. Nehmen wir das Beispiel Babywindeln: Wenn es da Beanstandungen gab, dann waren es fast immer Windeln der Marke Pampers.»

    Das sagen die Detailhändler

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    Auf Anfrage von SRF antwortet Detailhändler Coop:

    • «Coop verzichtet bei ihren Eigenmarken auf diese Praxis. Bei Markenprodukten stellen wir keine grundsätzliche Zunahme dieses Phänomens fest. Einzelfälle sind auf die weltweit erhöhten Rohstoffpreise, knappes Verpackungsmaterial sowie gestiegene Transport- und Energiekosten zurückzuführen. Sind Forderungen von Markenherstellern ungerechtfertigt, setzen wir uns für faire Preise gegenüber unseren Kundinnen und Kunden ein.»

    Aldi antwortete auf die Anfrage wie folgt:

    • Unser Sortiment besteht zu über 90 Prozent aus Eigenmarkenartikeln und wird nur punktuell durch Markenartikel ergänzt. Daher sind wir in der Gestaltung unserer Produkte sehr frei, während wir auf die Strategien der Markenartikelhersteller keinen Einfluss haben.

    Die Migros und Lidl haben auf unsere Anfragen nicht reagiert.

    Shrinkflation wird auch in der Schweiz praktiziert. Die ausbleibenden Meldungen bei der Stiftung für Konsumentenschutz Schweiz wie auch die Aussagen der Medienstellen der hiesigen Detailhändler zeigen aber vor allem eines auf: Grundsätzlich werden in der Schweiz eher die Preise erhöht und nicht die Produkte geschrumpft. Kommt es zu versteckten Preisveränderungen bemerken es die meisten Konsumentinnen und Konsumenten nicht.

    Sind Mogelpackungen verboten und wo kann ich solche Fälle melden?

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    Wenn sie auch umstritten ist, die Herangehensweise der Hersteller ist legal und dient auch dazu, in Zeiten der Inflation dem Konkurrenzdruck standzuhalten.

    Die Kundschaft verfügt über wenige rechtliche Mittel. Kundinnen und Kunden können Fälle bei der Stiftung für Konsumentenschutz Schweiz melden und bekanntmachen.

    Impressum

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    Dominique Marcel Iten (Redaktion), Fabian Schwander (Frontend-Entwicklung), Stephan Lütolf (Grafik)

    SRF 3, 02.02.2023, 15:00 Uhr;

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