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Internet-Konzern bezahlt Geld Google einigt sich mit französischen Medien

Die Suchmaschine bezahlt französischen Medien Geld zur Nutzung derer Inhalte. Was heisst das für die Schweiz?

Worum geht es? Ein Gericht in Paris hat Google im Oktober dazu verurteilt, mit den Verlegern an einen Tisch zu sitzen und einen Kompromiss zu finden, wie die Newsinhalte, die Google benutzt, abgegolten werden sollen. Jetzt hat sich die US-Suchmaschine mit sechs französischen Medientiteln wie «Le Monde» oder «Le Figaro» geeinigt. Mit anderen, wie der französischen Nachrichtenagentur AFP, steht eine Einigung noch aus.

Worauf stützt sich das Gericht? Zugrunde liegt dem Gerichtsurteil vom Oktober das neue Urheberrechtsgesetz, das EU-weit beschlossen wurde. In Frankreich ist es bereits implementiert. Der Fall Google ist jetzt ein Test, ob das Urheberrechtsgesetz tatsächlich Zähne zeigt. Frankreich ist also eine Art Präzedenzfall.

Wieso wehrt sich Google? Auch in Australien muss Google mit den Verlagen über eine Abgeltung verhandeln, Diskussionen laufen in weiteren Ländern. Bislang wehrte sich der Internetriese gegen solche Lizenzgebühren. Das Hauptargument war immer, dass auch die Verleger davon profitieren, wenn ihre Artikel in der Suche erscheinen. Zwar könnte Google seinen News-Dienst auch abstellen, wie es das vor einigen Jahren in Spanien gemacht hat. Doch offenbar ist das Geschäft für Google nach wie vor zu lukrativ.

Wieso ein wichtiger Präzedenzfall? Was derzeit in Frankreich passiert, ist immens wichtig. Zum einen geht es um einen Milliardenmarkt. So macht Google allein in der Schweiz schätzungsweise eine Milliarde Franken Umsatz mit Online-Werbung. Zum anderen schauen die anderen EU-Staaten nun sehr genau darauf, was in Frankreich passiert. Und je nachdem werden sie das Verhandlungsergebnis zum Vorbild nehmen. Das ist auch für Nicht-EU-Länder von Bedeutung. Denn auch sie könnten Google nun bald an den Verhandlungstisch zwingen.

Bedeutung für die Schweiz? Auch die Schweizer Verleger blicken mit grossem Interesse nach Frankreich. In der Schweiz gilt das EU-Urheberrecht ja nicht. Wir haben jüngst selber eine Gesetzesrevision beschlossen. Doch die Verlage hoffen, dass der Bundesrat die EU-Urheberrichtlinie noch übernimmt. Die Hoffnungen sind nicht unbegründet, auch in anderen Fällen zog die Schweiz später nach. Allerdings gibt es auch gute Argumente dagegen: schliesslich regelt die EU-Urheberrichtlinie nicht nur das Verhältnis von Google und Verlegern, sondern auch vieles andere. Und deshalb dürfte es auch Widerstand dagegen geben.

SRF 4 News aktuell vom 20.11.2020, 09.50 Uhr ; 

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