Zum Inhalt springen

Jetzt müssen die Mieten sinken Referenzzinssatz fällt auf Allzeittief

  • Der Referenzzinssatz liegt neu bei einem Allzeittief von 1,5 Prozent. Die Senkung ist die Folge der tiefen Hypothekarzinsen.
  • Einen tieferen Satz erwarteten viele bereits auf den 1. März. Damals reichte es aber beim errechneten Durchschnitt knapp nicht für eine Abrundung auf 1,5 Prozent.
  • Seit zwei Jahren war der Referenzzinssatz bei tiefen 1,75 Prozent. Vierteljährlich berechnet ihn das Bundesamt für Wohnungswesen neu.

Der tiefere Referenzzinssatz für die Berechnung der Mieten gilt ab morgen Freitag. Wegen der Senkung ergibt sich für Mieter im Grundsatz, dass sie eine Reduktion der Mieten um 2,91 Prozent verlangen können. Im Einzelfall hängt die Anpassung aber davon ab, wann die letzte Mietzinsreduktion vorgenommen wurde.

Grundsätzlich können weitere Senkungs- und Erhöhungsansprüche geltend gemacht werden. Diese betreffen auf Seiten der Mieter auch vorherige, nicht weitergegebene Reduktionen des Referenzzinssatzes.

Gesunken ist dieser seit 2009 kontinuierlich. Laut Balthasar Glättli, Vizepräsident des Schweizerischen Verbandes der Mieterinenn und Mieter und Nationalrat der Grünen, haben die Hausbesitzer die Mieten nicht genügend gesenkt.Die so entstandenen Mehrkosten gingen für viele Mieter «nicht in die Hunderten Franken, sondern in die Tausenden pro Jahr», sagt er.

Laut Berechnungen des Mieterverbands hätten Mieter seit 2009 eigentlich 7 Milliarden Franken weniger Mieten zahlen müssen. In Tat und Wahrheit seien die Mietzinsen aber um 2,5 Milliarden angestiegen.

Eine andere Rechnung macht der Schweizerische Hauseigentümerverband HEV. Hans Egloff, SVP-Nationalrat und HEV-Präsident sagt: «Richtig ist, dass die Eigentümer jährlich über 10 Milliarden in den Unterhalt der Liegenschaften und 5 Milliarden in energetische Sanierungen investieren.»

Das seien Beträge, die bei «wertvermehrenden Investitionen» auch mietzins-relevant seien. Hinzu kämen die Teuerung und die öffentlichen Abgaben und Gebühren. Laut Egloff berechtigen sie die Liegenschaftsbesitzer zu höheren Mietzinsen.

Änderung in Aussicht, Chancen gering

Weiterhin gilt: Mieterinnen und Mieter können nicht erwarten, dass die Mieten automatisch angepasst werden, wenn der Referenzzinssatz sinkt. Das müssen sie aktiv verlangen.

Eine Änderung dieser Praxis ist zwar in Aussicht: Noch in dieser Session dürfte das Parlament einen Vorstoss aus den Reihen des Mieterverbandes behandeln, der verlangt, dass die Vermieter Mietzinssenkungen weitergeben müssen. Die Erfolgsaussichten sind im bürgerlich dominierten Parlament aber gering.

Audio

Meistgelesene Artikel