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Johnson & Johnson verurteilt Asbest in Babypuder?

  • Der Konsumgüterkonzern Johnson & Johnson ist im US-Bundesstaat Missouri zu einer Zahlung von 4,7 Milliarden US-Dollar verurteilt worden.
  • Das Geld sollen 22 Frauen erhalten. Einige warfen dem Konzern vor, durch dessen Produkte an Eierstockkrebs erkrankt zu sein. Andere klagten, Gesichts- und Babypuder des Konzerns habe Asbest enthalten.
  • Johnson & Johnson kündigte den Weiterzug des Urteils an und bekräftige, seine Produkte enthielten kein Asbest und seien nicht krebserregend.

Asbest in Baby-Pflegeprodukten? J&J bestreitet die Vorwürfe und will das Urteil weiterziehen.
Legende: Asbest in Baby-Pflegeprodukten? J&J bestreitet die Vorwürfe und will das Urteil weiterziehen. Reuters

Das US-Pharma- und Konsumgüterunternehmen Johnson & Johnson (J&J) ist zu einer Milliardenstrafe verurteilt worden. Dies, weil bestimmte Körperpflegeprodukte Krebs verursacht haben sollen. Beim Prozess in St. Louis im US-Bundesstaat Missouri befand die Jury J&J einstimmig für schuldig und ordnete Schadenersatz- und Strafzahlungen in Höhe von insgesamt 4,7 Milliarden Dollar (4,0 Mrd Euro) an.

Geklagt hatten 22 an Eierstockkrebs leidende Frauen. Sie machen J&J-Produkte wie den Körperpuder «Baby Powder» für ihre Erkrankungen verantwortlich und werfen dem Konzern vor, Gefahren verschwiegen zu haben. Der Klägeranwalt beschuldigt Johnson & Johnson, seit über 40 Jahren Beweise zu vertuschen.

J&J nicht zum ersten Mal mit Verurteilung konfrontiert

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass ein Geschworenengericht das Unternehmen verurteilt – einige hohe Strafen wurden später in Berufungsverfahren zurückgenommen, in anderen Fällen stehen Entscheidungen höherer Instanzen noch aus.

J&J kündigte auch diesmal rasch an, das Urteil mit allen möglichen Mitteln anfechten zu wollen.

Wegen angeblicher Krebsgefahren von Körperpflegeartikeln, die das Magnesiumsilikat Talkum enthalten, ist der Konzern in den USA mit Tausenden Klagen konfrontiert. In einigen Fällen, wie dem aktuellen, behaupten die Klägerinnen auch, dass diese Produkte Asbest enthalten würden. Johnson & Johnson weist die Vorwürfe zurück.

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