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Urteil im «Fall Jägermeister»
Aus Nachrichten vom 17.02.2020. Bild: Keystone
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Kreuz verletzt Christen nicht Jägermeister darf Logo für andere Produkte nutzen

  • Der Kräuterlikör Jägermeister darf in der Schweiz das Hirschlogo samt Kreuz auch für andere Produkte verwenden.
  • «Die religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen» würden durch die Bildmarke nicht verletzt, urteilt das Schweizer Bundesverwaltungsgericht.

Durch die Kombination des Kreuzes mit dem Hirsch und dem Strahlenkranz werde das christliche Symbol «in keiner verletzenden oder respektlosen Weise dargestellt.»

Im September 2017 hatte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum

dem Jägermeister-Logo auf Produkten wie Sportartikel, Handy-Hüllen und Kosmetika den Schutz verweigert, weil die Darstellung mit dem Kreuz das Empfinden von Christen verletzen könnte. Jägermeister hatte dagegen Beschwerde eingelegt.

Die Likör-Rezeptur und das Logo existieren seit 1934. Das Logo sei eine Anlehnung an die Sage vom Heiligen Hubertus, dem Schutzpatron der Jäger, erklärt das Unternehmen auf seiner Webseite.

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