Zum Inhalt springen

Kurzarbeit und Liquidität So greift der Bundesrat der Wirtschaft unter die Arme

«Hilfe kommt», versichert Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin der wegen der Corona-Krise leidenden Wirtschaft. Doch wie soll diese genau aussehen? Die Übersicht.

Hilfe für Unternehmen: Zur Stützung kleiner mittlerer und grosser Unternehmen sind vier Massnahmen geplant:

  • Konkret erfolgt die Unterstützung aller betroffenen Unternehmen mittels unkomplizierten Überbrückungskrediten . Sie sollen rasch Kredite in einer Maximalhöhe von 10 Prozent ihres Umsatzes oder von höchstens 20 Millionen Franken erhalten.Die Banken sollen bis zu 500'000 Franken sofort auszahlen, wofür der Bund voll bürgen will. Darüber hinaus gehende Beträge will der Bund zu 85 Prozent garantieren, wobei er eine kurze Bankprüfung voraussetzt.Mit den Kreditbeträgen bis zu 500'000 Franken sollte nach Ansicht des Bundesrats 90 Prozent der von der Covid-19-Krankheit betroffenen Unternehmen im Land geholfen sein.Der Bundesrat rechnet damit, dass über dieses Gefäss Überbrückungskredite von bis zu 20 Milliarden Franken vom Bund garantiert werden können. Den entsprechenden dringlichen Verpflichtungskredit legt die Regierung der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte in den nächsten Tagen vor. Die Verordnung folgt kommende Woche.
  • Den von der Krise betroffenen Unternehmen will der Bundesrat bei den Beiträgen für die Sozialversicherungen einen vorübergehenden und zinslosen Zahlungsaufschub gewähren. Die Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, die regelmässigen Akontobeiträge an die AHV/IV/EO/ALV anpassen zu lassen, wenn die Summe ihrer Löhne wesentlich gesunken ist. Dasselbe gilt für Selbstständige, deren Umsätze eingebrochen sind.
  • Für Steuerzahlungen plant die Regierung einen Liquiditätspuffer und erstreckte Zahlungsfristen ohne Verzugszins . Dazu sinkt der Zinssatz für Mehrwertsteuer, Zölle, besondere Verbrauchssteuer und Lenkungsabgaben in der Zeit vom 21. März 2020 Ende 2020 auf 0 Prozent. Für die direkte Bundessteuer wird der Verzugszins ab 1. März bis Ende Jahr ausgesetzt.
  • Die Karenzfrist bei Kurzarbeit wird ganz aufgehoben . Damit entfällt die Beteiligung der Arbeitgeber an den Arbeitsausfällen.

Hilfe für Selbständige : Selbständigerwerbende werden entschädigt, falls sie

  • wegen Schulschliessungen Kinder betreuen müssen,
  • bei ärztlich verordneter Quarantäne oder
  • der Schliessung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes.

Um die Gesuche rasch abwickeln zu können, hat der Bundesrat zudem das Verfahren vereinfacht. Die Taggelder betragen 80 Prozent des Einkommens, höchstens 196 Franken pro Tag. Die Anzahl ist für Selbstständige in Quarantäne auf 10 Tage, für solche mit Betreuungsaufgaben auf 30 Tage befristet.

Hilfe für arbeitgeberähnliche Angestellte: Dazu gehören etwa Gesellschafter einer Gmbh, die gegen Lohn im eigenen Betrieb arbeiten, zum Beispiel die Ehefrau oder der Ehemann eines oder einer Selbständigerwerdenden. Sie sollen eine Pauschale von 3320 Franken für eine Vollzeitstelle erhalten.

Hilfe für Befristete, Temporäre und Lernende: Die Massnahme der Kurzarbeitsverträge wird künftig auch auf sie ausgeweitet.

Hilfe für Kulturschaffende : Für Soforthilfen und Entschädigungen im Kulturbereich stellt der Bundesrat 280 Millionen Franken zur Verfügung. Es ist die erste Tranche für zwei Monate. Unter anderem können nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen rückzahlbare, zinslose Darlehen zur Sicherstellung ihrer Liquidität beantragen. Kulturschaffende erhalten nicht rückzahlbare Nothilfen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler werden entschädigt, wenn ihre Veranstaltungen aus den selben Gründen, wie sie für Ausfälle bei Selbständigen gelten, ins Wasser fallen.

Hilfe für die Tourismusindustrie: Bereits früher hat der Bundesrat Informations- und Beratungsaktivitäten und Massnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen beschlossen. Zusätzlich verzichtet der Bundesrat nun auf die Rückzahlung des Restbestandes des Ende 2019 ausgelaufenen Zusatzdarlehens an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredite. Dieser stehen damit zusätzliche 5,5 Millionen Franken für Darlehen zur Verfügung.

Hilfe für Sportvereine: Für den Sport stellt er weitere 100 Millionen Franken zur Verfügung. Der Spitzen- und der Breitensport profitieren erneut je zur Hälfte. Die gleiche Summe mit hälftigen Anteilen für den Spitzen- und den Breitensport war schon im Zuge der ersten Hilfeleistung gesprochen worden.

SRF 4 News, Echo der Zeit, 20.03.2020, 18 Uhr; srf/koua ; 

Meistgelesene Artikel