- Der Fahrdienst-Vermittler Uber erhält keine neue Lizenz für den Grossraum London.
- Die rund 40'000 Fahrer dürften ihre Dienste eigentlich nur noch bis zum 30. September anbieten.
- Doch das US-Unternehmen kündigte umgehend an, gegen die Entscheidung vorzugehen.
- Bis über den Einspruch entschieden ist, kann Uber seinen Fahrdienst aufrechterhalten.
Uber sei nicht «fähig und geeignet», um eine Verlängerung der Lizenz zu erhalten, verlautete von der Nahverkehrsbehörde Transport for London (TfL). Unter anderem bemängelte die TfL, Uber zeige nicht genug Verantwortungsbewusstsein hinsichtlich der Sicherheit seiner Fahrgäste und der Öffentlichkeit. Es gehe unter anderem um das Melden ernsthafter Straftaten und die medizinische Begutachtung der Fahrer.
Londons Bürgermeister Sadiq Khan unterstützte die Entscheidung der Nahverkehrsbehörde: «Alle Unternehmen in London müssen nach den Regeln spielen und die hohen Standards einhalten, die wir erwarten – vor allem wenn es um die Sicherheit von Kunden geht.»
Grosse Auswirkung in London
Der Chef von Uber in London, Tom Elvidge kündigte an, man werde «unverzüglich» Einspruch vor Gericht einlegen. Dafür hat die Firma drei Wochen Zeit – und darf während der Dauer des Einspruchverfahrens weiterfahren.
Die Entscheidung sei «frappierend» für die über 40'000 Fahrer, die in London ihre Dienste anböten, kritisierte Elvidge die Behörde TfL. Rund 3,5 Millionen Menschen buchten Fahrten im Grossraum London mittels der Uber-App. Die TfL habe dem Druck weniger Leute nachgegeben, die die Auswahl für Verbraucher einschränken wollten.
Viele Vorwürfe an Uber
Die TfL äusserte sich zudem unzufrieden mit Ubers Erklärungen über den Einsatz der sogenannten «Greyball»-Software. Damit hatte Uber unter anderem in den USA versucht, Kontrolleure zu täuschen, die Uber-Fahrer bei Regelverstössen auf frischer Tat ertappen sollten. «Greyball» zeigte den Kontrolleuren in der App falsche Inhalte an. Die US-Justiz ermittelt bereits deswegen.
Uber erlitt In Grossbritannien bereits mehrere Rückschläge. Im März entschied ein Gericht, alle Fahrer müssten einen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse vorweisen. Im Oktober urteilte ein Gericht, dass die Fahrer als Arbeitnehmer behandelt werden müssen – mit Mindestlohn und Ferienguthaben.