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Mehr Eigenmittel Schärfere Vorschriften für Banken bei Wohnbauhypotheken

  • Der Bundesrat macht den Banken wieder schärfere Vorschriften, was die Vergabe von Wohnbauhypotheken betrifft.
  • Er hat auf Antrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB), den sogenannten antizyklischen Kapitalpuffer, reaktiviert.
  • Damit müssen die Banken ab Ende September 2022 zusätzliche Eigenmittel für Wohnbauhypotheken in Höhe von 2.5 Prozent halten.

Der Entscheid sei aufgrund der Entwicklungen an den Immobilien- und Hypothekarmärkten erfolgt, hiess es in den Mitteilungen des Bundesrats und der SNB vom Mittwoch. Seit der Deaktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers hätten sich die Verwundbarkeiten an den Märkten erhöht.

Kapitalpuffer

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Der antizyklische Kapitalpuffer wirkt einer Überhitzung auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt entgegen. So funktioniert er:

Ist der Kapitalpuffer aktiviert, sind die Banken verpflichtet, ihr Eigenkapital temporär und schrittweise aufzustocken, wenn sich Fehlentwicklungen am Kreditmarkt aufbauen. Zudem erhöhen sich dadurch die Kosten der Kreditvergabe, was dem Aufbau von Ungleichgewichten entgegenwirkt.

Maximal 2.5 Prozent

Der Kapitalpuffer kann auf den gesamten Kreditmarkt oder sektoriell, etwa auf den Hypothekarmarkt ausgerichtet, aktiviert werden und beträgt maximal 2.5 Prozent der gesamten inländischen risikogewichteten Aktiven einer Bank.

Der Kapitalpuffer muss von allen Schweizer Banken sowie Tochtergesellschaften ausländischer Banken in der Schweiz zusätzlich zu allen anderen Kapitalanforderungen gehalten werden.

Seit knapp 9 Jahren

Am 13. Februar 2013 hatte der Bundesrat erstmals beschlossen, den antizyklischen Kapitalpuffer auf Antrag der SNB zu aktivieren. Am 22. Januar 2014 gab der Bundesrat dem Antrag der SNB statt, den Puffer zu erhöhen.

Seine Ausserkraftsetzung zu Beginn der Coronakrise erhöhte den Handlungsspielraum der Banken bei der Kreditvergabe. So können die Institute seither und bis Ende September 2022 Bedürfnisse der Haushalte und der Unternehmen nach Krediten und Liquidität besser befriedigen.

Der antizyklische Puffer war zu Beginn der Coronakrise im März 2020 deaktiviert worden. Damit sollte den Banken der grösstmögliche Spielraum bei der Kreditvergabe an Unternehmen gewährt werden. Die Gründe, die zur Deaktivierung führten, seien aber heute nicht mehr gegeben – auch dank der behördlichen Massnahmen, hielt die SNB fest. «Es gibt keine Anzeichen einer Kreditverknappung bei Unternehmen.» Ab September 2022 fällt der Kapitalpuffer um einen halben Prozentpunkt höher aus als vor der Deaktivierung.

Weitere Massnahmen in Prüfung

In den vergangenen Monaten seien sowohl das Hypothekarkreditvolumen als auch die Wohnliegenschaftspreise stärker gestiegen, als es Fundamentalfaktoren wie Mieten oder Einkommen erklären könnten, schrieb die SNB in ihrer Mitteilung. Die Tragbarkeitsrisiken verharrten auf hohem Niveau oder stiegen im Segment der Wohnrenditeliegenschaften weiter. Eine starke Korrektur an diesen Märkten würde den Bankensektor respektive die Wirtschaft in der Schweiz spürbar belasten.

Logo der Bank Credit Suisse.
Legende: Banken wie die Credit Suisse werden verpflichtet, ab September 2022 zusätzliche Eigenmittel für Wohnbauhypotheken in Höhe von 2.5 Prozent zu halten. Keystone

Mit der Reaktivierung des antizyklischen Puffers solle in erster Linie die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors aufrechterhalten und wo nötig gestärkt werden, so die SNB. Damit könnten die negativen Folgen einer starken Korrektur am Schweizer Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt für den Bankensektor und die Schweizer Wirtschaft beschränkt werden.

«Die Nationalbank wird die Entwicklungen am Hypothekar- und Immobilienmarkt weiterhin aufmerksam beobachten und prüfen, ob weitergehende Massnahmen notwendig sind, um die Risiken für die Finanzstabilität einzudämmen», schrieb die SNB in ihrer Mitteilung weiter.

Finma begrüsst Massnahme

Die Finanzmarktaufsicht Finma befürwortet die Reaktivierung des Kapitalpuffers, wie sie in einer Mitteilung schrieb. Die Immobilien- und Hypothekarmärkte zeigten für Wohnliegenschaften klare Überhitzungstendenzen, die Tendenz habe sich seit Ausbruch der Corona-Pandemie gar noch akzentuiert.

Es handle sich daher um einen «richtigen Schritt zu mehr Sicherheit und Stabilität des Finanzsystems». Die Finma werde die Umsetzung des Entscheids bei den Banken eng begleiten.

SRF 4 News, 26.1.2022, 12:30 Uhr ; 

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