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Milliarden-Klage Frankreich: Gericht bestätigt UBS-Urteil – Strafe massiv gesenkt

  • Die Grossbank UBS ist im Steuerstreit mit Frankreich auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Das Pariser Berufungsgericht verlangt eine Zahlung von insgesamt 1.8 Milliarden Euro.
  • Diese Summe setzt sich zusammen aus einer Geldstrafe von 3.75 Millionen Euro, der Einziehung eines Betrags von 1 Milliarde Euro und die Zahlung von 800 Millionen Euro Schadensersatz.
  • Die Bank wurde wegen schwerer Geldwäsche von Steuerhinterziehung und illegalen Bankgeschäften in Frankreich zwischen 2004 und 2012 schuldig gesprochen.
  • Mit dem Urteil kommt die UBS deutlich glimpflicher davon: In erster Instanz war die Bank im Februar 2019 zu einer Zahlung von insgesamt 4.5 Milliarden Euro verurteilt worden.

Im Juli 2014 hatte die UBS im Steuerfall in Frankreich bereits eine Kaution von 1.1 Milliarden Euro hinterlegen müssen.

Kurzeinschätzung von SRF-Wirtschaftsredaktor Matthias Pfander

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Der Busszettel wird zwar immer günstiger, dennoch scheint die UBS sich allmählich damit abfinden zu müssen, in der Auseinandersetzung mit dem französischen Staat nicht ungeschoren davonzukommen. Obschon die Bank jegliches strafrechtliches Fehlverhalten bestreitet und dafür kämpft, dass das Urteil und die damit verbundene Strafzahlung aufgehoben werden.

Die fällige Zahlung, wie sie das französische Berufungsgericht nun festgesetzt hat, beläuft sich auf 1.8 Milliarden Euro und damit auf weniger als die Hälfte des erstinstanzlichen Urteils von 4.5 Milliarden. Die Bank hat für diesen Rechtsfall bislang 450 Millionen Euro zurückgelegt. Hinzu kommt die Kaution im Umfang von 1.1 Milliarde Euro, die von der Bank hinterlegt werden musste. Der grösste Teil des Betrages ist also schon verbucht und dies erklärt wohl auch die unmittelbare Kursreaktion der UBS-Aktie nach Vorliegen des Entscheids heute. Die Aktie legte um über 3 Prozent zu. So viel zu den möglichen monetären Folgen für die Bank.

Anders sieht es aus bei der Bewertung, welches Bild die Bank in dieser Auseinandersetzung abgibt. Sie schlug einen Vergleich aus und ging buchstäblich aufs Ganze. Dass nun bereits die zweite Instanz das Urteil im Grundsatz bestätigt, lässt die gewählte Strategie aus heutiger Sicht als eklatante Fehleinschätzung aussehen. Denn es scheint, dass Frankreich im Fall UBS auch ein Exempel statuieren will. Ein Vergleich ohne Schuldeingeständnis wäre aus heutiger Sicht der bessere Weg für die Bank gewesen. Auch weil sich das Verfahren schon seit sieben Jahren hinzieht und die Bank nicht zur Ruhe kommen lässt.

Ein Weiterzug an die nächste und damit höchste französische Gerichtsinstanz wäre nun trotzdem folgerichtig, um gegenüber den Aktionären zu signalisieren: Wir haben gekämpft bis zum Schluss – aber leider verloren. Und nach einer Niederlage sieht es wohl aus, denn der höchste französische Kassationsgerichtshof prüft vor allem Verfahrensmängel der Vorinstanzen. Dass er dabei die beiden vorgängigen Gerichte in ihren Urteilen derart zerzaust, dass die UBS straffrei davonkommt, wäre eine grosse Überraschung.

Die Grossbank verlangt für sich einen Freispruch und legte gegen den Entscheid Berufung ein. Der Berufungsprozess ging dann im März 2021 über die Bühne, und das Urteil sollte ursprünglich bereits Ende September verkündet werden. Die Entscheidung wurde allerdings verschoben, weil einer der drei Richter erkrankt war.

UBS-Aktien ziehen nach dem Urteil deutlich an

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UBS-Aktien haben am Montag nach dem Urteil des Pariser Berufungsgerichtes einen kleinen Kurssprung vollzogen.

Gegen 14:55 Uhr ziehen UBS-Aktien als einer der grössten Gewinner unter den Blue Chips um 1.6 Prozent auf 16.745 Franken an. Der Leitindex SMI gewinnt zeitgleich 0.07 Prozent. Vor der Urteilsverkündung hatten die UBS-Titel noch Verluste von etwa einem halben Prozent verzeichnet.

Händler betonten in ihren ersten Reaktionen denn auch, dass die Strafe tiefer als das Urteil in der ersten Instanz 2019 ausgefallen sei. Das stütze den Kurs gerade.


In der zweiten Instanz beantragte die Anklage eine Zahlung von insgesamt mindestens 3 Milliarden Euro. Und die sechs angeklagten Einzelpersonen, alles frühere Mitarbeiter und Kaderleute der UBS, sollten zu bedingten Gefängnisstrafen von 6 bis 18 Monaten verurteilt werden.

Für den Fall zurückgestellt hat die UBS (seit längerer Zeit unverändert) lediglich 450 Millionen Euro – also ein Zehntel des ersten Verdikts.

SRF 4 News, 13.12.2021, 9 Uhr ; 

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