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Im Postauto-Skandal legt der Bund nochmal nach.
Aus HeuteMorgen vom 06.07.2018.
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Neue Runde im Postauto-Skandal Bund löchert den Gelben Riesen

Das Wichtigste in Kürze

  • In einem Brief fordert das Bundesamt für Verkehr die Post auf, über Geschehnisse bei Postauto vor 2007 Auskunft zu geben.
  • Post-Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller hatte selbst Mitte Juni erklärt, die Schummeleien bei Postauto hätten wahrscheinlich Ende der 1990er Jahre bereits begonnen.
  • Auch im Untersuchungsbericht, den die Post selbst in Auftrag gegeben hat, ist die Rede von möglichen Buchhaltungstricks ab 1998.

Hat Postauto möglicherweise noch mehr erschummelt, als die bereits bekannten 130 Millionen Franken? Diesem Verdacht wird von offizieller Seite jetzt verstärkt nachgegangen.

In einem ersten Schritt muss die Post nun dem Bundesamt für Verkehr BAV Informationen liefern über die Geschehnisse bei Postauto in früheren Jahren. «Wir haben diese Woche dem Verwaltungsratspräsidenten der Post einen Brief geschrieben, mit der Bitte uns Unterlagen zuzustellen über die Praxis vor dem Jahr 2007», bestätigt Olivia Ebinger vom BAV. Und fährt fort: «Es gab verschiedene Hinweise darauf, dass es sich lohnt, den Fokus auch auf die Zeit vor 2007 zu legen.»

Buchhaltungstricks möglicherweise seit Ende 1990er

Konkret hat Post-Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller selbst Mitte Juni bereits erklärt, die Schummeleien bei Postauto hätten wahrscheinlich Ende der 1990er Jahre bereits begonnen. Auch im Untersuchungsbericht, den die Post in Auftrag gegeben hat, ist die Rede von möglichen Buchhaltungstricks ab 1998.

Nun also nimmt das BAV jene frühen Jahre unter die Lupe. Die Post selbst bestätigt, dass sie den Brief des Bundesamtes erhalten hat und sie stellt volle Transparenz in Aussicht.

Rückzahlungen gar nicht mehr möglich

Das BAV seinerseits lässt offen, ob es später von der Post Geld zurückverlangen will für die Zeit vor 2007. Juristisch wäre das knifflig, denn die infrage kommenden Delikte bei Postauto verjähren nach zehn Jahren.

Der Bund könnte somit Rückzahlungen nicht erzwingen – möglich wären nur freiwillige Zahlungen der Post.

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