- Die Swisscom hat sich mit ihren Sozialpartnern auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt.
- Neu wird das Recht auf Nichterreichbarkeit während der Freizeit laut Swisscom im GAV verankert.
- Zudem wird der Mutterschaftsurlaub von 17 auf 18 Wochen erhöht.
- Frisch gebackene Väter können nach der Geburt eines Kindes drei Wochen zu Hause bleiben. Das ist eine Woche länger als bisher. Im ersten Lebensjahr des Neugeborenen haben Väter zudem Anrecht auf einen Monat unbezahlten Urlaub.
Die Swisscom hat sich mit der Gewerkschaft Syndicom und dem Personalverband Transfair zusätzlich auf mehr Weiterbildung für die Beschäftigten geeinigt. Angesichts der Veränderungen durch die Digitalisierung haben die Swisscom-Mitarbeiter neu Anspruch auf 5 Weiterbildungstage pro Jahr.
Drei Jahre gültig
Im bisherigen GAV habe es keinen solchen festen Anspruch gegeben, auch wenn die Swisscom die Weiterbildung ihrer Angestellten stets unterstützt habe, sagt Sprecherin Annina Merk auf Anfrage. Zudem werde der Ferienanspruch gestaffelt nach Alter ab dem 35. Lebensjahr erhöht. Der Gesamtferienanspruch von bis zu 30 Tagen bleibe allerdings erhalten.
Der neue GAV tritt ab 1. Juli in Kraft und gilt für weitere drei Jahre mit der Möglichkeit um Verlängerung von einem Jahr. Rund 14'600 Swisscom-Mitarbeitende und rund 900 Lernende seien dem GAV unterstellt, so Merk. Die Tochtergesellschaft Cablex habe einen eigenen GAV.