Zum Inhalt springen

Öffentliche Beschaffungen Wer kommt an die lukrativen Aufträge?

Wenn Bund, Kantone oder Gemeinden neue Züge oder Pflastersteine beschaffen, müssen sie dies öffentlich ausschreiben. Bisher gewann oft das günstigste Angebot, mitunter aus dem Ausland. Das soll sich ändern.

Schweizer Unternehmen sind in den letzten Jahren unter Druck gekommen. Ausländische Firmen konnten immer wieder mit günstigen Preisen Aufträge der öffentlichen Hand gewinnen.

Die Überlegung vieler Beschaffungsstellen: die Steuerzahler sollen nicht unnötig zur Kasse gebeten werden. Für Schweizer Unternehmen ist die Vergabe dagegen oft ein Ärgernis.

Das öffentliche Beschaffungswesen

Box aufklappen Box zuklappen

Das jährliche Volumen der Zahlungen im Beschaffungswesen wird auf über 40 Milliarden Franken geschätzt. 80 Prozent davon stammen von Kantonen und Gemeinden.

Übersteigt das Auftragsvolumen einen Schwellenwert, so muss der Auftrag öffentlich ausgeschrieben werden. Die Schwellenwerte liegen für Bund und Kantone zwischen 350'000 Franken für Lieferungen und Dienstleistungen und 8.7 Mio. Franken für Bauvorhaben.

Die öffentlich zugänglichen Ausschreibungen sind auf der Plattform SIMAP einsehbar.

Hohe Produktionskosten in der Schweiz

So zum Beispiel für Guber Natursteine in Alpnach. Das Unternehmen fördert 12'000 Tonnen Pflastersteine im Jahr. Die öffentliche Hand ist der mit Abstand wichtigste Kunde des Unternehmens – doch zuletzt hatte Geschäftsleiter Thomas Meier wegen den hohen Preisen der Produkte immer wieder Schwierigkeiten.

Zuletzt habe er mehrere Aufträge an Lieferanten aus EU-Ländern verloren. «Doch die Dunkelziffer liegt viel höher, weil wir sehr oft nicht angefragt werden». Die Ausschreiber würden sich gar nicht an ihn wenden, weil sie denken, er sei sowieso zu teuer.

Totalrevision des Gesetzes

Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen wird zur Zeit revidiert. Damit reagiert die Politik auf die bisherige Praxis, die oft den Preis in den Vordergrund stellt. Im neuen Beschaffungsgesetz sollen Schweizer Unternehmen bessere Karten bekommen. Neben dem Preis sollen auch weitere Kriterien berücksichtigt werden.

Dabei sei der Preis schon heute nicht mehr zwingend am Wichtigsten, so der St. Galler Rechtsprofessor Peter Hettich: «An sich haben Beschaffungsstellen schon heute die Möglichkeit, andere Kriterien als nur den Preis zu berücksichtigen. Sie machen es einfach nicht so oft.»

Auch deshalb wird das Gesetz zum öffentlichen Beschaffungswesen derzeit im Parlament überarbeitet. Die Stossrichtung ist unumstritten.

Die wichtigsten Punkte der Revision

Box aufklappen Box zuklappen

Die Totalrevision des Beschaffungsrechts ist nötig wegen einer Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).

  • Die kantonalen und Bundesgesetze werden harmonisiert .
  • Im Gesetz zum öffentlichen Beschaffungswesen sind verschiedene Kriterien für die Vergabe festgehalten, so neben dem Preis beispielsweise auch Qualität , Verlässlichkeit , Kundendienst , Lieferbedingungen und weiteres mehr. Das sei ein Paradigmenwechsel, so Bundesrat Ueli Maurer.
  • Bei Bundesaufträgen im Inland gelten die Arbeitsrechtsbestimmungen des Ausführungsorts (Leistungsortsprinzip), also des jeweiligen Kantons.

Das Geschäft im Detail .

Das Gesetz harmonisiert kantonales und Bundesrecht. Und künftig sollen Kriterien wie Qualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit neben dem Preis ausdrücklich zur Anwendung kommen. Umstritten war einzig der Weg zu «gleich langen Spiessen» für in- und ausländische Mitbewerber.

KMUs wollten mehr

Die Firma Hess aus dem solothurnischen Bellach ist nicht ganz zufrieden. Die Firma stellt Trolleybusse für das In- und Ausland her. Firmenchef Alex Naef kämpfte mit 450 anderen KMUs für eine zusätzliche Regelung: Ausländische Anbieter müssten ihre Preise auf Schweizer Preisniveau umrechnen. Das würde für gleich lange Spiesse sorgen, glaubt er.

Doch im Nationalrat fiel das Anliegen, das der Ständerat in erster Lesung gegen den Willen des Bundesrates noch unterstützt hatte, heute durch. Der Grund: er befürchtete zusätzliche Bürokratie. Und die Gesetzesbestimmung wäre wohl nicht mit internationalen Verpflichtungen (WTO) vereinbar gewesen, was im schlimmsten Fall den Zugang für Schweizer Unternehmen zu anderen Märkten erschwert hätte.

Positive Entwicklung

So bleibt es bei der Abschwächung des Preisfaktors. Die zusätzlichen Kriterien im Gesetz sind WTO-konform. Thomas Meier in Alpnach findet, das Gesetz sei ein Schritt in die richtige Richtung. «Es ist eine Chance, dass eine stärkere Gewichtung auf die CO2-arme Produktion, kurze Transporte sowie Umwelt- und Arbeitsschutz gelegt wird.» Damit habe man wieder grössere Chancen bei Ausschreibungen.

Meistgelesene Artikel