Zum Inhalt springen

Header

Hand hält Banknoten in Portemonnaie.
Legende: Werden tiefere Umwandlungssätze nicht abgefedert, sind für viele Versicherte Rentenlücken unvermeidlich. Keystone
Inhalt

Pensionskassen-Umfrage Renten schrumpfen auch im nächsten Jahr

Auf 2020 werden mindestens 10 von 21 befragten Pensionskassen und Sammelstiftungen den Umwandlungssatz weiter senken.

Die Renten der Pensionskassen bleiben unter Druck. Denn eine weiter steigende Lebenserwartung und Kapitalmärkte mit tiefen Renditen setzen der beruflichen Vorsorge zu.

Das Wirtschaftsmagazin «ECO» hat deshalb aktuell 21 grosse Vorsorge-Einrichtungen zur Höhe des Umwandlungssatzes, zu Abfederungsmassnahmen gegen Rentenlücken, zum möglichen Zwang, das Kapital beziehen zu müssen, und zum technischen Zins befragt.

20 haben geantwortet, einzig die Pensionskasse von Nestlé wollte sich nicht dazu äussern.

Umwandlungssatz sinkt weiter

Die Ergebnisse zusammengefasst: 2020 wird rund die Hälfte der befragten Vorsorge-Einrichtungen ihren Umwandlungssatz weiter senken – also den Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten jährlich als Rente ausgezahlt wird.

Die Senkung fällt dabei unterschiedlich stark aus:

  • Die SBB Pensionskasse kürzt den Umwandlungssatz um 0.12 Prozentpunkte auf 4.96 Prozent.
  • Die Avadis Vorsorge AG des Technologiekonzerns ABB senkt ihn um 0.20 Prozentpunkte auf 5.65 Prozent.

Auffällig ist, dass Umwandlungssätze unter 5 Prozent (noch) selten sind. Lediglich die SBB Pensionskasse (4.96 Prozent), die Helevetia Sammelstiftung (4.76 Prozent), die Sammelstiftung der Allianz (4.88 Prozent) sowie - besonders ausgeprägt - die UBS Pensionskasse (4.50 Prozent) liegen darunter.

Die Kassen dürfen den Umwandlungssatz nur im überobligatorischen Teil der zweiten Säule senken. Im obligatorischen Teil gelten nach wie vor 6.8 Prozent für alle Versicherten.

Die Kürzungen erscheinen prozentual gering, wirken auf die absoluten Renten jedoch erheblich: Es geht um Hunderte, ja Tausende Franken Einbussen – lebenslang.

Arbeitgeber leisten mehr, als sie müssten

Um die Kürzung der Umwandlungssätze abzufedern und drohende Rentenlücken zu glätten, leisten bei 13 der befragten Kassen die Arbeitgeber finanziell mehr, als sie per Gesetz müssten. Sei es bespielsweise in Form von Einmal-Einlagen über Arbeitgeber-Reserven oder via überproportionale Erhöhung der Sparbeiträge.

Im Vorteil sind dabei eindeutig die Pensionskassen der grossen Unternehmen.

Stiftung Auffangeinrichtung

Box aufklappenBox zuklappen

Die (zu) hohen Umwandlungssätze setzen vor allem der Stiftung Auffangeinrichtung zu, eine von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragene BVG-Stiftung: Weil sie nur im Obligatorium tätig ist, gilt für sie der im Gesetz verankerte (zu hohe) Umwandlungssatz von 6.8 Prozent.

Ausserdem machen ihr die Negativzinsen zu schaffen: Denn sie verwaltet rund 13.4 Milliarden Franken Freizügigkeitsgelder der zweiten Säule. Nach eigenen Angaben kann sie dieses Geld nur mit Verlust am Kapitalmarkt platzieren, darf es aber gegenüber den Kunden nicht negativ verzinsen.

Für Dieter Stohler, den Leiter der Pensionskasse des Bundes Publica, ist auch klar, dass die Abfederung für Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stehen, zu priorisieren ist: «Wer bei der Senkung unseres Umwandlungssatzes auf 2019 ein Jahr vor der Pensionierung stand, dem haben wir den vollen finanziellen Ausgleich gewährt».

Video
Dieter Stohler, Publica: «Leute kurz vor der Pensionierung priorisieren wir.»
Aus ECO vom 09.09.2019.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 22 Sekunden.

Kein flächendeckender Kapitalbezugszwang

Mit dem Zwang zum Kapitalbezug statt einer Rente können Pensionskassen die Risiken der Anlage und der Langlebigkeit zu den Versicherten schieben.

Allerdings verlangen bislang nur 3 der 21 befragten Vorsorge-Einrichtungen, dass Versicherte einen Anteil ihres Pensionskassen-Guthabens ab einem bestimmten Einkommen zwingend als Kapital beziehen müssen – und dies gilt auch nur für höhere und hohe Saläre: die Avadis Vorsorge AG ( ab 130'000 Fr.), die Pensionskasse der Credit Suisse (ab rund 128'000 Fr.) sowie die Pensionskasse Novartis (ab 150'000 Fr.)

Technischer Zins bereits deutlich gesunken

Box aufklappenBox zuklappen

Der so genannte technische Zins – nicht zu verwechseln mit dem vom Bundesrat jährlich festgelegten «Mindestzins» – ist eine rechnerische Grösse, deren Veränderung indes reale, finanzielle Konsequenzen auf eine Pensionskasse hat: Es ist der Zins, mit dem das Kapital der Rentner aufgrund erwarteter Renditen abgezinst und für Rentenzahlungen reserviert wird.

Die Kassen geben für 2020 eine Bandbreite von 1.3 bis 2.5 Prozent an. Bei einem Drittel wird der technische Zins noch festgelegt. Lange Jahre waren die technischen Zinsen deutlich höher.

Senkt eine Pensionskasse diesen Zins, braucht sie zwar weniger Rendite, gleichzeitig muss sie aber für die Rentner zusätzliches Kapital bereitstellen. Reichen Rückstellungen und Reserven dafür nicht aus, geht dies oft zulasten der Rendite der aktiv Versicherten.

Die Ergebnisse der «ECO»-Umfrage im Detail

Veränderung der Umwandlungssätze

PensionskasseUW 2019UW 2020
Avadis (ABB)5.855.65
Bernische PK5.845.79
PK Basel-Stadt5.44k. A.
BVK* (Kanton ZH)indiv.indiv.
comPlan (Swisscom)5.525.34***
PK Coop5.155.15
PK Credit Suisse5.6885.560
Migros** PK5.655.65
Nestlék. A.k. A.
Novartis PK5.35k. A.
PK Post5.105.10
Publica (Bund)5.095.09
PK Roche5.05.0
PK SBB5.08***4.96
UBS PK4.514.50
PK Stadt Zürich5.695.14
Allianz Sammelstiftung****5.0704.887
Helvetia Sammelstiftung ****k. A.4.76
Swiss Life Sammelstiftung****5.2515.098
Vita (Zurich)6.05.9
Stiftung Auffangeinrichtung6.86.8

UW: Umwandlungssatz

* BVK arbeitet seit 2017 konsequent mit Generationentafeln.

** Leistungsprimat

*** ab 01.09. (comPlan) / ab 01.03. (PK SBB)

**** Überobligatorium, Mann

Angaben in Prozent

Technischer Zins und Deckungsgrad

PensionskasseTZ 2020DG
Avadis (ABB)1.75k. A.
Bernische PKin Arbeit91.5
PK Basel-Stadtin Arbeit97.6
BVK (Kanton ZH)2.095.1
comPlan (Swisscom)in Arbeit103.1
PK Coop2.0108.4
PK Credit Suissein Arbeit112.1
Migros** PK2.0114.2
Nestlék. A.105.8
Novartis PKk. A.108.5
PK Post1.75101.9
Publica (Bund)2.0 /0.5*101.2
PK Roche2.0k. A.
PK SBBin Arbeit101.1
UBS PK1.5124.2
PK Stadt Zürich2.0110.9
Allianz Sammelstiftung2.25k. A.
Helvetia Sammelstiftungin Arbeitjederzeit 100
Swiss Life Sammelstiftungk. A.jederzeit 100
Vita (Zurich)k. A.100
Stiftung Auffangeinrichtungk. A.107.7

TZ: technischer Zins, DG: Deckungsgrad

* offene/geschlossene Vorsorgewerke

Massnahmen

Pensions-kasseFinanzielle Abfederung ArbeitgeberKapital-Bezugs-Zwang
Avadis (ABB)jaja
Bernische PKneinnein
PK Basel-Stadtjanein
BVK (Kanton ZH)möglichnein
comPlan (Swisscom)janein
PK Coopjanein
PK Credit Suissejaab 2020
Migros PKjanein
Nestlék. A.k. A.
Novartis PKjaja*
PK Postjanein
Publica (Bund)janein
PK Rochejanein
PK SBBjanein
UBS PKjanein
PK Stadt Zürichjanein
Allianz Sammelstiftungneinnein
Helvetia Sammelstiftungneinnein
Swiss Life Sammelstiftungneinnein
Vita (Zurich)neinnein
Stiftung Auffang-einrichtungneinnein

* Novartis PK2

Mehr dazu im «ECO Talk»

Box aufklappenBox zuklappen
Logo der Sendung «ECO Talk» mit Moderator Reto Lipp.

Mehr zum Thema heute Abend um 22.25 Uhr auf SRF1 im «ECO Talk».

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel