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Preisempfehlung gestattet Die wichtigsten Antworten zum Viagra-Urteil

Wie sich der Entscheid zugunsten von Potenzmittelfirmen auf andere Produkte auswirkt, sagt SRF-Redaktor Matthias Heim.

Drei Hersteller von Potenzmitteln geben zu ihren Produkten Preisempfehlungen ab. Ist das rechtens oder verzerrt es den Wettbewerb? Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat jetzt zugunsten von Pfizer, Eli Lilly und Bayer entschieden, die ihre Produkte Viagra, Levitra und Cialis entsprechend propagieren.

Wie bedeutend ist dieses Urteil?

Es ist ein wichtiges Urteil, weil es Rechtssicherheit schafft. In den vergangenen Jahren war nicht klar, ob solche unverbindlichen Preisempfehlungen überhaupt noch zulässig sind oder nicht. Im konkreten Fall ging es um Preisempfehlungen von Potenzmitteln, an welche sich eine Mehrheit der Ärzte und Apotheker gehalten hatte. Solche Preisempfehlungen sind aber in der ganzen Wirtschaft gang und gäbe. Also nicht nur bei Medikamenten, sondern auch bei Sportartikeln, Nahrungsmitteln oder Baumaschinen. Entsprechend war das Urteil mit Spannung erwartet worden.

Wie begründet das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid?

Dass fast alle der 1600 Apotheken und knapp 4000 Ärzte die Preisempfehlungen der Konzerne befolgten, hat die Richter nicht gestört. Das habe den Wettbewerb nicht eingeschränkt. Auch deshalb nicht, weil es gemäss Gericht unverbindliche Empfehlungen waren und die Pharmaunternehmen weder Druck ausübten noch Anreize schafften. Einige Ärzte und Apotheker haben die Medikamente auch unter dem empfohlenen Preis verkauft. So haben laut Gericht die Empfehlungen sogar verhindert, dass die Medikamente zu überhöhten Preisen angeboten wurden. Ziel der Konzerne sei gewesen, möglichst viele Medikamente auf den Markt zu bringen.

Was bedeutet das Urteil für Hersteller und Konsumenten?

Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Auf dem aktuellen Stand schafft es aber wieder mehr Rechtssicherheit. Zwar muss stets jeder Fall solcher Preisempfehlungen einzeln geprüft werden, wie das Gericht festhält. Aber solche Empfehlungen sind grundsätzlich zulässig und auch rechtens, sofern gewisse Kriterien erfüllt sind. So müssen sie unter anderem transparent und unverbindlich sein, und es darf kein Druck ausgeübt werden. Die Empfehlungen sind somit auch aus Konsumentensicht nicht per se schlecht. Denn sie können verhindern, dass Verkäufer die Produkte zu überhöhten Preisen auf dem Markt bringen.

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