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Prozess in Frankreich Geldwäscherei-Anklage gegen UBS wird nicht fallen gelassen

Die Bank muss vor einem Pariser Gericht eine Niederlage einstecken. In dem Prozess droht im schlimmsten Fall eine Milliardenbusse.

Die UBS hat in einem Steuerbetrugs-Prozess in Frankreich einen ersten Rückschlag einstecken müssen. Die Grossbank blitzte mit der Forderung an das Gericht ab, den Vorwurf der Geldwäsche fallen zu lassen.

Die Anwälte des Instituts wollten erreichen, dass die UBS nur wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor Gericht steht. Darauf sind die Strafen wesentlich geringer als auf Geldwäsche.

Geholfen, Geld in der Schweiz zu verstecken

Die UBS, ihre französische Tochter und sechs Manager werden in dem Verfahren beschuldigt, zwischen 2004 und 2012 tausenden Steuerflüchtlingen aus Frankreich geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken.

Die Bank erklärte, sie nehme den Entscheid des Gerichts zur Kenntnis. «Dies bedeutet, dass der Prozess in der Sache jetzt beginnen wird», erklärte eine Sprecherin. Die Ankläger hätten keine Beweise vorgelegt, die das Begehen einer Straftat belegen, hiess es weiter.

Im schlimmsten Fall droht dem grössten Schweizer Geldhaus eine Milliardenbusse und den Bankern eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren. Der Prozess soll bis zum 15. November dauern. Bis zu einer endgültigen Entscheidung in dem Fall könnte es noch länger dauern, denn die unterliegende Partei kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

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