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Arbeitgeber könnten Corona-Impfung anordnen
Aus 10 vor 10 vom 10.12.2020.
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Rechtliche Fragen zur Impfung Kommt nun die Corona-Impfpflicht am Arbeitsplatz?

Zwei Juristen beantworten die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um die anstehenden Impfungen gegen Covid-19.

Um eine Herdenimmunität gegen das Coronavirus zu erreichen, müssten rund 60 Prozent der Bevölkerung geimpft werden. Doch diese Impfungen werfen nach wie vor viele Fragen auf, auch juristische.

Im Gegensatz zu einem Maskenobligatorium wären die Hürden für ein Impfobligatorium deutlich höher. Denn rechtlich gesehen ist eine Impfung ein Eingriff in die Grundrechte, konkret in die körperliche Unversehrtheit, wie Franziska Sprecher, Professorin für Gesundheitsrechte, sagt. Gemeinsam mit Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht, beantwortet sie die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um die geplanten Impfungen.

Staatliches Impfobligatorium

Ist ein flächendeckendes Impfobligatorium möglich?

Nein. Rechtlich möglich ist ein begrenztes Obligatorium, welches aktuell der Bund aufgrund des Epidemiengesetzes verfügen könnte. Ein Impfobligatorium ist demnach nur möglich, wenn eine erhebliche medizinische oder epidemiologische Gefahr besteht. Zudem würde ein solches Obligatorium auch nur für ganz spezifische Bevölkerungsgruppen erlassen. Etwa Personen, die besonders exponiert oder gefährdet sind oder spezielle Tätigkeiten ausüben, wie beispielsweise das Pflegepersonal.

Kann ich gebüsst werden, wenn ich mich trotz eines Impfobligatoriums weigere, die Impfung machen zu lassen?

Nein, im vorliegenden Epidemiengesetz gibt es keine Möglichkeit, über eine Busse oder Strafe eine Impfung zu erzwingen.

Arbeitswelt

Kann mein Arbeitgeber mich zu einer Impfung zwingen?

Ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmenden und einem Arbeitgebenden basiert auf einem Vertrag. Für einen Zwang müsste eine ausdrückliche Impfpflicht festgeschrieben sein. Dies ist allerdings sehr selten der Fall. Möglich wäre jedoch eine Verpflichtung über das Weisungsrecht. Dieses gibt dem Arbeitgeber das Recht, Weisungen über das Verhalten am Arbeitsplatz zu erlassen.

Man kann zwar nicht pauschal das gesamte Personal verpflichten, sich impfen zu lassen. Wer aber eine exponierte Tätigkeit ausübt und ständigen Kontakt zu vulnerablen Personen pflegt, für den ist es ausnahmsweise möglich, über das Weisungsrecht eine Impfpflicht anzuordnen.

Pflegefachfrau betreut eine alte Frau
Legende: Ein umfassender Impfzwang für die gesamte Bevölkerung wird es nicht geben – für spezifische Gruppen wie etwa Pflegepersonal wäre ein Zwang rechtlich jedoch möglich. Keystone

Wer sich in solchen Fall dieser Weisung nicht fügt, der begeht letztlich eine Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflicht und muss eine Versetzung im Betrieb oder gar eine Kündigung durch den Arbeitgeber in Betracht ziehen.

Freizeit

Kann ich Konzerte oder Fitness-Studios nur noch mit einem Impfpass besuchen?

Für private Unternehmen wie Fitness-Studios oder Event-Veranstalter gilt Vertragsfreiheit. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden als Kunden anzunehmen. Das bedeutet auch, dass diese Unternehmen eine Impfung voraussetzen können, damit ihr Angebot genutzt werden kann.

Reisen

Kann ich den öffentlichen Verkehr nutzen, wenn ich nicht geimpft bin?

Konzessionierte Unternehmen wie etwa die Eisenbahn stellen eine Ausnahme von privatrechtlich-organisierten Unternehmen dar. Sie haben aufgrund ihrer Konzession eine Transportpflicht.

Wie sieht es mit Reisen in andere Länder aus?

Bei privat organisierten Fluggesellschaften sieht es anders aus. Diese sind nicht direkt an die Grundrechte gebunden und es wäre möglich, dass diese eine Impfpflicht vorsehen.

10vor10, 10.12.2020, 21:50 Uhr

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