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Julius Bär zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter
Aus SRF 4 News aktuell vom 05.12.2019.
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Rechtsstreit mit Deutschland Julius Bär soll über 100 Millionen zahlen

Im Streit um verschollene DDR-Vermögen, in den die Bank Julius Bär verwickelt ist, hat das Obergericht Zürich ihr früheres Urteil gekippt.

Worum geht es? Parteimitglieder der DDR-Einheitspartei SED sollen während der Wende Anfang der 1990er-Jahre unrechtmässig Geld beiseite geschafft haben. Es geht um Zahlungen, die damals über die Bank Cantrade vorgenommen wurden. Die Bank wurde später via die UBS schliesslich von Julius Bär übernommen. Deshalb geht die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) seit Jahren rechtlich gegen die Cantrade-Rechtsnachfolgerin Julius Bär vor, um die verschwundenen Millionen zurückzuerhalten.

Um wieviel Geld geht es? Insgesamt sucht die BvS nach dem Verbleib von rund einer halben Milliarde D-Mark an deutschem Volksvermögen, das damals verschwunden ist. Im Fall, der Julius Bär als Rechtsnachfolgerin von Cantrade betrifft, geht es um eine Forderung in Höhe von 97 Millionen Schweizer Franken plus Zinsen, die sich seit 2009 angesammelt haben. Dieses Geld soll Julius Bär laut dem Urteil des Obergerichts jetzt an die BvS bezahlen.

Wie konnte das Geld veruntreut werden? Die SED besass in Österreich die Firma Novum, die von dort aus Waren und Devisen aus dem Westen für die DDR organisierte. Nach der Wende verschwand über Konten der Firma das Geld. Drahtzieherin der Transaktionen war eine Aktiengesellschafterin von Novum, Rudolfine Steindling, genannt «die rote Fini». Sie ist inzwischen verstorben. Cantrade soll die Zahlungen vorgenommen haben, ohne zu prüfen, ob sie rechtmässig erfolgten, sagt die BvS.

Was sagt Julius Bär? Die Bank bestreitet die Forderung der Bundesanstalt. Sie zieht das Urteil des Zürcher Obergerichts ans Bundesgericht weiter. Damit geht das juristische Hickhack weiter: in einem ersten Urteil hatte das Zürcher Obergericht Julius Bär gestützt, woraufhin die BvS den Entscheid ans Bundesgericht weiterzog. Dieses wies den Fall zurück ans Zürcher Obergericht, welches nun im Sinne der BvS entschieden hat. Jetzt kommt wieder das Bundesgericht zum Zug. Offenbar rechnet sich Julius Bär Chancen aus, das Urteil noch einmal drehen zu können. Trotzdem hat die Bank für den Fall, dass sie unterliegen sollte, bereits 153 Millionen Franken zurückgestellt.

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