Zum Inhalt springen

Header

Audio
Mieten werden wohl nicht so schnell steigen
Aus Rendez-vous vom 01.12.2022. Bild: Keystone/ GAETAN BALLY
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 27 Sekunden.
Inhalt

Referenzzinssatz Die meisten Mietzinse dürften doch nicht steigen

Der allgemeine Zinsanstieg dürfte wider Erwarten kaum rasch auf die Wohnungsmieten durchschlagen.

Wie sich die Miete entwickelt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: vom Standort, von der Nachfrage und auch vom Referenzzinssatz.

Dieser Zinssatz wird seit 2008 viermal pro Jahr vom Bund erhoben und dient als Grundlage, um die Mieten zu berechnen. Der Referenzzinssatz ist in den letzten Jahren stetig gesunken, weil er sich im Gleichschritt mit den Zinsen bewegt.

Referenzzins mit steigender Tendenz

Da die Zinsen dieses Jahr nun erstmals seit langem wieder gestiegen sind, könnte sich auch beim Referenzzinssatz erstmals eine Trendwende abzeichnen, wie Martin Tschirren ausführt.

Er ist Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen, das den Referenzzinssatz jeweils publiziert. «Wir sehen eine Tendenz nach oben.» Allerdings sei es immer schwierig, Prognosen der Zinsentwicklung zu machen.

Wir sehen beim Referenzzinssatz eine Tendenz nach oben.
Autor: Martin Tschirren Direktor des BA für Wohnungswesen

Ob es 2023 tatsächlich zu einer Erhöhung des Referenzzinssatzes kommt, hängt unter anderem stark davon ab, wie sich die Zinssituation in der Schweiz weiter entwickelt. Entscheidend wird dabei sein, ob und in welchem Umfang allenfalls die Nationalbank die Zinsen weiter anheben wird.

Für die meisten Mieter ohne Konsequenzen

Aktuell beträgt der Referenzzinssatz 1.25 Prozent. Doch selbst wenn dieser bald steigen sollte, wird die Mehrheit der Mieterinnen und Mieter davon nicht betroffen sein. Denn eine Mietzinserhöhung ist nämlich nur dann rechtens, wenn der aktuelle Mietzins auf dem derzeit geltenden Referenzzins basiert.

Das trifft vor allem auf jene zu, die in den vergangenen Monaten neu eine Mietwohnung bezogen oder in den vergangenen Jahren von der Senkung der Mietzinsen profitiert haben.

Blick in den Mietvertrag

Bei langjährigen Mietverhältnissen, in denen frühere Senkungen des Referenzzinssatzes vom Vermieter nicht weitergegeben wurden, ändert sich dagegen nichts. Erst wenn der Referenzzinssatz höher zu liegen kommt als der im Mietvertrag als Basis des Mietzinses festgelegte Wert, darf die Miete erhöht werden.

Deshalb: «Im Fall eines Anstiegs des Referenzzinssatzes lohnt sich ein Blick in den gültigen Mietvertrag», sagt Tschirren. Dort könne nachgeschaut werden, auf welchem Referenzzinssatz die aktuelle Miete beruhe.

Denn sollte der Mietvertrag noch auf einem höheren Referenzzinssatz fussen, kann selbst jetzt noch eine Reduktion der Miete verlangt werden.

Rendez-vous, 01.12.2022, 12:30 Uhr

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel