Wegen möglicher Auswirkungen der US-Zölle hat das Parlament in der Herbstsession eine Verlängerung der Kurzarbeit beschlossen. Neu können Unternehmen während 24 statt wie bis anhin während 18 Monaten Kurzarbeitsgelder beziehen.
Im nächsten halben Jahr könnten aber maximal 86 Unternehmen auf diese Verlängerung angewiesen sein. Denn nur diese Unternehmen haben bereits mindestens 12 Monate Kurzarbeitsgelder bezogen.
Mindestens 12 Monate Kurzarbeit bezogen vor allem Industrieunternehmen, die schon seit längerer Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken. Ihnen hilft die Verlängerung. Für alle anderen bietet sie lediglich langfristig mehr Sicherheit.
Im September haben Unternehmen in der Schweiz für 33'611 Personen Kurzarbeit angemeldet. Das ist zwar ein kleiner Anstieg im Vergleich zum August, aber noch immer weit weniger als Anfang Jahr. Zum Vergleich: Während der Pandemie haben über eine Million Erwerbstätige Kurzarbeitsgelder bezogen.
Während Corona war ein grosser Teil der Wirtschaft betroffen. Aktuell ist es nur ein kleines Segment: vor allem Unternehmen der Maschinen- und Uhrenindustrie, die einen Teil ihrer Belegschaft nicht mehr voll beschäftigen können und sie darum für Kurzarbeitsgelder angemeldet hat.
Für wie viele dieser 33'611 Angestellten, die im September für Kurzarbeitsentschädigung angemeldet wurden, die Unternehmen auch tatsächlich Kurzarbeitsentschädigung beziehen, zeigt sich erst in drei Monaten. Dann wird abgerechnet. Erfahrungsgemäss benötigen die Firmen nur rund die Hälfte der Gelder, die sie vorangemeldet haben. Die Anmeldungen sind also auch eine Vorsichtsmassnahme.
Der Blick voraus
Der Arbeitsmarkt reagiert immer mit Verzögerung auf wirtschaftliche Verwerfungen. Die vollen Auswirkungen der US-Zölle dürften erst in einigen Monaten ersichtlich sein. Die Frage dabei ist: Wer ist wie stark von den Zöllen betroffen?
Grundsätzlich am heftigsten trifft es Unternehmen, deren Fokus auf dem US-Markt liegt. Aber es gibt noch weitere Faktoren:
- Lager in den USA: Die Unternehmen haben sie nach Möglichkeit gefüllt. Je grösser diese Lagerbestände sind, desto länger kann die Firma mit weiteren Exporten zuwarten und muss entsprechend noch keine Zölle bezahlen. Die Lagerbestände verschaffen den Unternehmen Zeit, sich anzupassen.
- Preiselastizität: Wie viel ist die Kundschaft bereit, zusätzlich für ein Produkt zu bezahlen? – je einfacher sie es durch ein Konkurrenzprodukt ersetzen kann, desto weniger.
- Verlagerung der Produktion: Unternehmen, die ihre Produktion für den US-Markt teilweise in die EU oder ein anderes Land mit tieferem Zolltarif verlagern können, sind weniger stark betroffen.
- Umgehung der Zölle mittels Transferpreisen: Unternehmen mit Tochtergesellschaften in den USA können ihre Ware günstiger in die USA verkaufen und bezahlen so auf dem tieferen Warenwert Zölle. Die Beratungsfirma PWC schreibt auf ihrer Webseite: «Durch eine Anpassung der konzerninternen Warenpreisgestaltung lassen sich diese Auswirkungen (der Zölle) im Zaum halten.» Die Preise können aber nicht beliebig gesetzt werden.
Insgesamt ist fraglich, wie stark die Schweizer Wirtschaft unter den aktuellen Zöllen leiden wird; einzelne Industrien und davon einzelne Unternehmen aber dafür umso mehr. Und falls der US-Präsident die angedrohten Pharmazölle einführt, sieht die Situation ganz anders aus.