Ein Slot ist ein Nutzungsrecht des Flughafens, das zum Start oder zur Landung an einem bestimmten Wochentag und zu einer bestimmten Tageszeit berechtigt.
Auf Flughäfen, wo die Nachfrage nach Slots grösser ist als das Angebot, erfolgt die Zuteilung durch eine unabhängige Koordinationsstelle. Für die Flughäfen in Genf und Zürich ist die Slot Coordination Switzerland zuständig. Mitglieder dieser Stelle sind die Flughafenbetreiber und die grossen Fluggesellschaften wie die Swiss oder Easyjet.
Vergabe zweimal pro Jahr
Die Anzahl Slots an einem Flughafen können durch unterschiedliche Faktoren beschränkt sein: etwa durch die Pistenkapazität, die Abfertigungsmöglichkeiten am Boden oder beim Check-in, die Nachtflugsperre oder den Flugzeugtyp.
Vergeben werden die Slots in der Regel zweimal pro Jahr; einmal für den Sommerflugplan, einmal für den Winterflugplan. Dabei erfolgt die Zuteilung nach einem mehrstufigen Verfahren: Zuerst und in den allermeisten Fällen vergibt die Slot Coordination Switzerland die Slots an diejenige Fluggesellschaft, die sie bereits in der vorangegangenen Zeitperiode besessen hat (sogenannte «historic slots»). Die restlichen Slots werden anschliessend neuen Interessenten (zum Beispiel Fluggesellschaften, die neu sind an einem Flughafen oder die eine neue Destination anfliegen) und anderen Antragsstellern zugeteilt.
Keine Versteigerung
Im Unterschied zu Grossbritannien werden im restlichen Europa die Slots nicht verkauft oder versteigert. Die Fluggesellschaften zahlen allerdings meist eine Slot-Gebühr. Im Fall von Zürich sind es 1.55 Franken. Dieser Betrag ist in der Regel in der Landegebühr enthalten.
Fluggesellschaften können Slots tauschen. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass bilateral eine Art Handgeld für besonders begehrte Slots bezahlt wird.