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Steigende Mietkosten Auf Mieter kommen massiv höhere Nebenkosten zu

Erdöl- und Gaspreis im Höhenflug. Das bekommen Mieter und Mieterinnen zu spüren, wenn die Nebenkostenabrechnungen ins Haus flattern. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was gehört überhaupt zu den Nebenkosten – und was nicht? Grundsätzlich können Mietern jene Kosten, die für den Betrieb und die Nutzung der Liegenschaft anfallen, in Rechnung gestellt werden. Also etwa das Heizöl, Gebühren für Wasser, Warmwasser und Abwasser. Der TV-Anschluss und Kosten für die Hauswartung und Umgebungsarbeiten gehören ebenso dazu. Sowohl auf der Website der Hauseigentümerverbands HEV wie auch des Mieterinnen- und Mieterverbandes ist dokumentiert, welche Kosten abgerechnet werden können und welche nicht. So wäre es nicht zulässig, Reparaturkosten der in die Jahre gekommenen Ölheizung der Mieterschaft in Rechnung zu stellen.

Welche Aufschläge kommen auf Mieter und Mieterinnen zu? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab: Mit welchem Energieträger wird geheizt? Wie gut ist das Gebäude isoliert? Wo steht die Liegenschaft? Die Firma Schaeppi Grundstücke hat für SRF verschiedene Beispiele von Liegenschaften durchgerechnet. Die meisten Nebenkosten werden jeweils per Ende Juni für die zurückliegenden zwölf Monate abgerechnet. Für die Periode Juni 2021 bis Juni 2022 sind die Anstiege noch verhältnismässig klein. Und während bei der Mieterschaft einer Wohnung in Thalwil mit Wärmepumpe die Nebenkosten sogar sinken, steigen sie für die Wohnung in Kreuzlingen mit einer Ölheizung um über 70 Prozent.

Kann es sein, dass ich gar keine Nebenkosten zahlen muss? Es gibt Mietverträge, in denen die Nebenkosten pauschal verrechnet werden und dies auch im Mietvertrag entsprechend geregelt wird. Das heisst, dass zuerst der Vermieter für die steigenden Kosten geradestehen muss und dann via Vertragsänderung die höheren Kosten geltend machen kann. Diese Art der Abrechnung wird teilweise noch von privaten Vermietern angewendet. Grosse Immobilienbewirtschafter verwenden hingegen das Modell mit Akontozahlungen und einer Abrechnung am Ende der Periode.

Wie gehen Mieter und Mieterinnen am besten mit den bevorstehenden Aufschlägen um? Die allseitige Empfehlung lautet, die monatlichen Akontozahlungen zu erhöhen. Sonst laufen Mieter Gefahr, bei der Schlussabrechnung einen grossen Betrag nachschiessen zu müssen. Falls diese Situation dennoch eintritt und die Mittel fehlen, lohnt es sich, sich mit dem Vermieter auf eine Ratenzahlung zu einigen.

Was ist mit der Teuerung generell? Wie wirkt sie sich auf die Mieten aus? Die Teuerung ist in Bezug auf die Mietkosten das kleinste Problem. Der Nettomietzins basiert auf dem hypothekarischen Referenzzinssatz. Dieser fusst wiederum auf dem Durchschnittszins der ausstehenden Hypothekarforderungen der Banken und wird jeweils auf einen Viertelprozentpunkt gerundet. Bis sich der Referenzzinssatz nach oben bewegt, wird es – trotz Zinserhöhungen der Nationalbank – noch dauern. Die Teuerung können die Vermieter zu 40 Prozent auf die Mieten umschlagen. Aktuell rechnet die Schweizerische Nationalbank mit einer Jahresteuerung von 2.8 Prozent. Tritt die Prognose ein, könnten Vermieter theoretisch 1.12 Prozent Teuerung geltend machen. Dafür bräuchte es aber eine Vertragsanpassung. Weil über die vergangenen Jahre die Teuerung historisch tief war oder gar negativ, wird wohl kaum ein Vermieter diesen Aufwand betreiben.

Tagesschau, 17.07.2022, 19:30 Uhr

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