Das Wichtigste in Kürze:
Laut Credit Suisse ermittelt die US-Justiz gegen Angestellte der Bank.
Hintergrund ist der Fall eines Universitäts-Professors, den die US-Justiz am 4. November publik machte.
- Um den US-Hintergrund des Kontos zu verschleiern, sollen CS-Banker geholfen haben, – mutmasslich vom Israel-Desk aus – die Zeichnungsberechtigung auf den Sohn des Professors zu übertragen.
- Laut Rechtsprofessor Peter V. Kunz von der Uni Bern könnte der Fall gravierende Konsequenzen für die CS haben.
2014 bekannte sich die Credit Suisse schuldig, US-Amerikanern beim Hinterziehen von Steuern geholfen zu haben. Die Bank zahlte ein Busse in der Höhe von 2,6 Mrd. US-Dollar. Im Deal mit der US-Justiz verpflichtete sich die Bank, alles zu unternehmen, dass so etwas nicht mehr vorkommt.
Das ist offenbar nicht vollständig gelungen. Anfang November machte die US-Justiz den Fall eines ehemaligen Wirtschaftsprofessors bekannt, der nur einen Bruchteil seines Vermögens von 200 Mio. US-Dollar versteuert hatte. Seit 18 Monaten kooperiert der amerikanisch-israelische Doppelbürger mit den Behörden.
Zeichnungsberechtigung ging an Sohn
Laut der Tatbestandsaufnahme, dem «Statement of Facts», halfen ihm Bankangestellte 2012, die Zeichnungsberechtigung zu übertragen: laut Informationen von «ECO» auf seinen Sohn. Dies soll vom Israel-Desk aus geschehen sein. Beteiligt soll auch ein Managing Director gewesen sein, also ein Angestellter einer höheren Hierarchie-Stufe.
Für US-Strafverteidiger Loren Washburn, der als Staatsanwalt jahrelang selber Jagd auf Steuersünder gemacht hat, ist das gravierend: «Je mehr und je weiter hinauf Leute involviert sind, desto schwieriger kann man glaubhaft darlegen, dass ein griffiges Compliance-Programm implementiert wurde. Wie kann die Compliance angemessen sein, wenn vom Managing Direktor runter bis zum Kundenberater alle involviert sind? Ich denke, es wird schwierig für die CS, so zu argumentieren, wenn man sieht, wie viele Leute involviert waren.»
Für Wirtschaftsrecht-Professor Peter V. Kunz von der Universität Bern kommt erschwerend dazu, dass der Professor mit rund 200 Mio. US-Dollar auf dem Konto ein Grosskunde war: «Solche Bankkunden muss man sehr genau anschauen, die werden sehr eng und auch direkt betreut: Das heisst, man muss dort davon ausgehen, dass nicht nur der Kundenberater gewusst hat, wer der Bankkunde ist, sondern dass das durchaus auch ein, zwei Hierarchiestufen höher gegangen ist. Und insofern könnte es tatsächlich ein Problem sein für die CS, dass sie eben nicht geltend machen kann, das ist ein normaler Kunde gewesen, sondern bei so einem Grosskunden muss sie genauer hinschauen, und offensichtlich hat sie das nicht gemacht.»
Strafverfahren gegen CS denkbar
Laut Peter V. Kunz hat der Fall das Potential, den Vergleich der CS mit der US-Justiz in Frage zu stellen: «Wenn wir jetzt wirklich mal das schlimmstmögliche Szenario annehmen wollen, dann wäre es tatsächlich so, dass man entweder die Dauer, die Bewährungszeit der CS, verlängern könnte. Man könnte auch die Busse allenfalls erhöhen. Und im schlimmsten Fall könnte man ein eigentliches Strafverfahren machen. Aber, das möchte ich klar festhalten, basierend auf den heute vorliegenden Informationen ist man bestimmt noch sehr weit davon entfernt.»