- Die Swisscom legt im Glasfaserstreit mit der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) Rekurs ein.
- Man ziehe die Verfügung der Wettbewerbshüter vor Bundesverwaltungsgericht, heisst es in einer Mitteilung. Die Begründungen der Weko seien nicht nachvollziehbar.
- Die Swisscom will den Glasfaserstreit mit der Weko notfalls bis zur letzten Instanz durchziehen.
Der Glasfaserausbau ist wie das Verlegen von Zuggleisen. Anfänglich wurden in der Schweiz überall Vierfaserkabel verlegt. Vergleichbar mit vier Zuggleisen in einem Kabel, sodass verschiedene Anbieter auf vier Gleisen ihre Daten wie Züge in unterschiedlichen Geschwindigkeiten und zu unterschiedlichen Preisen fahren lassen können – egal, wer dieses Kabel verlegt hat.
2020 begann die Swisscom, in Gebieten, in denen sie für den Ausbau verantwortlich ist, einfasrige Kabel zu verlegen. Mit der Konsequenz, dass andere Anbieter nur noch auf dem einen Swisscom-Gleis fahren können.
Die Wettbewerbskommission interveniert
Wettbewerb finde hier keine statt, Konkurrenten könnten lediglich das Swisscom-Produkt unter eigenem Namen weiterverkaufen, sagte Weko-Chefin Laura Melusine Baudenbacher kürzlich gegenüber SRF News: «Die Swisscom ist dazu übergegangen, nur noch eine Glasfaser zu verlegen. Wenn man das zugelassen hätte, wäre es für die nächsten vierzig, fünfzig Jahre für andere Anbieter nicht mehr möglich gewesen, bessere Geschwindigkeiten zu einem tieferen Preis anzubieten.»
Die Weko schritt also ein und verlangte einen vorläufigen Baustopp der einfasrigen Kabel. Das Bundesgericht gab der Weko schliesslich Recht und die Swisscom stellte den einfasrigen Ausbau vorerst ein. Das ist der Weko aber nicht genug: Sie sprach eine Busse von rund 18 Millionen Franken aus. Zudem verlangt sie, dass die bestehenden Kabel mit nur einer Glasfaser nachgerüstet werden.
Swisscom zieht Urteil weiter
Swisscom-Chef Christoph Aeschlimann hat hierfür kein Verständnis. Die Swisscom habe das Kartellrecht nicht verletzt, betont er. Sie zieht deswegen nun erneut vor Gericht gegen die Weko: «Wir erhoffen uns natürlich, dass wir am Ende Recht bekommen. Wir haben eine andere Meinung als die Weko: Wir sind überzeugt, dass dieser Ausbau der richtige Ausbau ist. In diesem Sinne ziehen wir das Urteil weiter.»
Wenn sich die Swisscom im Recht sieht, warum hat sie den Bau der einfasrigen Kabel dann eingestellt, wie es die Weko wollte? Das sei ein pragmatischer Entscheid gewesen, sagt Aeschlimann: «Das Schwierige an der Situation ist, dass wir sehr lange brauchen, bis wir womöglich vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen.»
Die Bautätigkeit nun für zehn Jahre einzustellen, sei selbstredend keine Option. «In diesem Sinne haben wir für die Kunden entschieden, dass wir den Bau umstellen. Auch wenn nicht erwiesen ist, dass die Weko wirklich recht hat.»
Bis der Gang durch die gerichtlichen Instanzen abgeschlossen ist, dauert es also noch lange. Zumindest für diese Zeit wird die Swisscom ihr Glasfasernetz nach den Vorstellungen der Weko vierfasrig ausbauen.