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Streit zwischen EU und USA WTO beurteilt EU-Subventionen für Airbus als illegal

  • Die Europäische Union hat nach einem Urteil des Schiedsgerichts der Welthandelsorganisation (WTO) illegale Subventionen für Airbus beibehalten.
  • Die USA können nach den Regeln der WTO nun Gegenmassnahmen in Form von Zöllen in Milliardenhöhe ergreifen.
  • Der Fall zieht sich seit 14 Jahren durch alle Instanzen der WTO. Die Entscheidung ist nicht weiter anfechtbar.
  • Es geht dabei um Anschubfinanzierungen verschiedener EU-Regierungen, auch der deutschen, für die Produktion bei Airbus.

«Die EU hat die Empfehlungen und Urteile des Streitschlichtungsausschusses nicht umgesetzt, denn die zu Grunde liegenden Subventionen haben weiter existiert und negative Konsequenzen (für die Gegenseite) gehabt», heisst es im Urteil.

Die EU hat ihrerseits die USA wegen illegaler Subventionen für Boeing ebenfalls verklagt. In diesem Fall steht ein abschliessendes Urteil noch aus. Airbus rechnet aber noch in diesem Jahr ebenfalls mit einem grossen Gegensieg.

Erbitterter Kampf zwischen Airbus und Boeing

Das höchste WTO-Schiedsgericht hatte der Klage der USA im Fall der Subventionen für Airbus schon 2011 in letzter Instanz teilweise stattgegeben und Empfehlungen ausgesprochen, damit die EU beanstandete Subventionen entfernt. Jetzt ging es darum, ob die EU das Urteil umgesetzt hat. Das Urteil der WTO habe die grosse Mehrheit der amerikanischen Vorwürfe abgewiesen, teilte Frankreich mit.

Die beiden grössten Flugzeughersteller der Welt liefern sich seit Jahrzehnten einen erbitterten Konkurrenzkampf. Die USA und die EU werfen sich dabei gegenseitig Wettbewerbsverzerrung vor.

Seit 14 Jahren laufen entsprechende Verfahren vor der WTO, es geht um staatliche Subventionen und Steuervergünstigungen. Beide Seiten haben ihre Klagen und Proteste jeweils durch sämtliche Instanzen gezogen.

Rüstungsbereich ist nicht betroffen

In beiden Fällen haben die Schiedsrichter sowohl Massnahmen zugunsten von Airbus als auch von Boeing als illegale Subventionen beurteilt. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Staatshilfen ist indes nicht vorgesehen. Vielmehr geht es darum, Schaden, den die andere Seite durch Wettbewerbsverzerrungen erlitten haben könnte, auszugleichen.

Staatshilfen im Rüstungsbereich nehmen eine Sonderrolle ein und sind von den WTO-Verfahren nicht betroffen. Sie dürfen als «strategische Industrien» national geschützt werden. Die Sparten spielen sowohl bei Boeing als auch bei Airbus eine grosse Rolle.

Die WTO als zahnloser Tiger?

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Die WTO-Entscheide enthalten jeweils «Empfehlungen», wie die beklagte Seite ihre Massnahmen in Einklang mit den WTO-Handelsbestimmungen bringen kann.

Während Streitparteien stets die Umsetzung solcher Empfehlungen vermelden, bleibt weiter viel Raum für Interpretationen, ob das tatsächlich geschehen ist. Die Umsetzung ist praktisch fast nicht durchsetzbar. Harte Sanktionsmöglichkeiten hat die WTO nicht.

Im Prinzip sind beide Seiten einig, dass die Dispute nicht durch die WTO-Schiedsgerichte gelöst werden können. Experten sehen die Lösung in einem Vertrag, in dem beide Seiten die zulässige Unterstützung für ihre jeweiligen Luftfahrt-Industrien aushandeln. So etwas gab es in den 1990er Jahren, doch der Vertrag wurde von den USA gekündigt.

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