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Gericht lehnt den Rekurs der UBS ab
Aus Tagesschau vom 12.01.2017.
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Steuerstreit mit Frankreich UBS blitzt vor Gericht ab

Das Wichtigste in Kürze

  • Die UBS ist mit dem Rekurs gegen eine Milliarden-Kaution aus einem französischen Strafverfahren gescheitert.
  • Die Summe sei verhältnismässig, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Die Grossbank ist mit der Argumentation nicht einverstanden.
  • Die französische Justiz hatte die Bank 2014 verpflichtet, eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro zu zahlen.
  • Hintergrund sind steuer- und strafrechtliche Ermittlungen gegen die UBS. Das Finanzhaus soll vermögenden Franzosen bei der Hinterziehung von Steuern geholfen haben. Der Grossbank wird auch Geldwäscherei vorgeworfen. Die Bank weist die Vorwürfe zurück.

Die Schweizer Grossbank UBS ist mit ihrem Rekurs gegen eine Milliarden-Kaution in Frankreich endgültig abgeblitzt. Die Summe sei verhältnismässig, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Der Entscheid fiel einstimmig aus und ist definitiv.

UBS wittert eine Politisierung des Falles

Die französische Justiz hatte die UBS im Jahre 2014 dazu verpflichtet, eine Kaution in Rekordhöhe von 1,1 Milliarden Euro zu zahlen. Der Grund: Die französischen Behörden werfen der Grossbank vor, sie habe reichen Kunden von 2004 bis 2012 bei der Steuerhinterziehung geholfen. Zudem wird sie der Geldwäscherei verdächtigt.

Um Geldflüsse zu verschleiern, soll demnach unter anderem ein spezielles Buchführungssystem aufgebaut worden sein. Die Ermittlungen gegen die UBS laufen in diesem Falle bereits seit 2012. Im Februar 2016 hat Frankreich dann den Abschluss des Verfahrens bekanntgegeben – und im Juli hat die UBS die Verfügung der Staatsanwaltschaft erhalten. Die Richter haben jedoch laut der Schweizer Grossbank noch nicht Anklage erhoben. Die Bank weist die Vorwürfe indes zurück und hält den Prozess für «hoch politisiert».

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UBS blitzt mit Einspruch gegen Milliardenkaution ab
aus Rendez-vous vom 12.01.2017. Bild: Keystone
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Vor dem Menschenrechtsgerichtshof hatte sich die UBS nach einer Niederlage vor dem Pariser Kassationsgericht über die Höhe der Kaution beschwert. Sie sah darin einen Verstoss gegen die Eigentumsfreiheit und die Unschuldsvermutung. Auf diese Garantien der Menschenrechtskonvention können sich auch Unternehmen berufen.

UBS bedauert den Entscheid der Richter

Die Strassburger Richter folgten dieser Argumentation nun nicht – zumal die Kaution lediglich von temporärer Dauer sei und somit von einer Vorverurteilung nicht die Rede sein könne. Ausserdem werde die Kaution im Falle eines Freispruchs zurückbezahlt. Die Strassburger Richter hatten sich nur mit der Frage der Kaution zu befassen und nicht mit dem Strafverfahren in Frankreich.

Die UBS bedauert derweil den Entscheid und ist mit der Argumentation der Richter nicht einverstanden, wie die Grossbank ausrichten lässt.

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Gerber: «Eine Einigung wird immer wahrscheinlicher»
Aus Tagesschau vom 12.01.2017.
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Prozess oder aussergerichtliche Einigung

Laut SRF-Korrespondent Michael Gerber ist es nun «durchaus möglich, dass der UBS noch in diesem Jahr der Prozess gemacht wird». Bei einem Schuldspruch sei eine Busse von bis zu fünf Milliarden Franken möglich. Und schlimmer: «Die UBS könnte ihre Banklizenz verlieren.»

Allerdings spreche auch einiges dafür, dass die UBS eine aussergerichtliche Einigung erzielen könnte. Neue Regelungen in Frankreich liessen dies zu, ohne dass die Bank sich schuldig bekennen müsse und ohne, dass ihr ein Eintrag ins Strafregister droht. Für die UBS sei dies zudem interessant, da sie deutlich weniger zahlen müsste wie im Falle eines Schuldspruchs, so Gerber.

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