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Bieler Uhrenmarke Glycine darf Logo behalten
Aus Rendez-vous vom 16.07.2019. Bild: Printscreen
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Uhren aus Biel gegen Armani David gewinnt gegen Goliath in der Uhrenbranche

Der Markenstreit ging anders aus, als Armani es sich wünschte. Doch ganz verloren hat der Konzern nicht.

Dieser Rechtsstreit glich einem Kampf zwischen David und Goliath. David, der kleine, war der Bieler Uhrenhersteller Glycine. Goliath, der grosse Krieger, war der Mailänder Modekonzern Armani. Der Streitgrund war, dass beide Uhren herstellen, und das mit einem ähnlichen Logo.

Auf den Uhren von Armani ist ein Raubvogel mit Flügeln und Kopf zu sehen, auf den Uhren von Glycine prangen zwar ebenfalls zwei Flügel, aber anders, in einer flacheren Form und ohne erkennbaren Kopf.

Airman contra Armani

Zudem stritten sich die beiden Parteien über den Zusatz «Airman», den Glycine auf manchen Uhren verwendet. Dieser Zusatz trage die gleichen Buchstaben wie «Armani» und deshalb sei die Verwechslungsgefahr noch grösser, argumentierte der Modekonzern.

Für Armani war das Logo der Bieler Uhren zu ähnlich. Der Modekonzern zog vor Gericht und gewann im vergangenen November deutlich. Das bernische Handelsgericht gab Armani auf der ganzen Linie Recht und verbot es Glycine, das Logo weiter zu benutzen.

Bundesgericht sieht es anders

Das liess der Bieler Uhrenhersteller aber nicht auf sich sitzen und ging vor Bundesgericht. Dort hatte er Erfolg. Das Bundesgericht befand, dass zwischen den beiden Logos keine Verwechslungsgefahr besteht und auch der Zusatz «Airman» sei nicht zu beanstanden, heisst es im Urteil.

Glycine habe «Airman» schon in den 1950er-Jahren verwendet und damit schon lange, bevor Armani seine Marke schützen liess, entschied das Bundesgericht. Es hiess die Beschwerde von Glycine deshalb gut.

Gleichzeitig einen Vergleich ausgehandelt

Einen Sieg auf der ganzen Linie kann der David in diesem Rechtsstreit wohl dennoch nicht feiern.

Der Bieler Uhrenhersteller zog das Urteil nicht nur ans Bundesgericht weiter, sondern führte auch Vergleichsgespräche mit Armani. Dabei konnten sich die beiden Parteien einigen, wie der Anwalt von Glycine auf Anfrage von Radio SRF sagte.

Zum Inhalt des Vergleichs wurden keine Angaben gemacht. Deshalb bleibt offen, inwieweit der Vergleich die Freude über den Sieg vor Bundesgericht allenfalls schmälert. Sicher ist, dass der Druck von Goliath – in diesem Fall Armani – Wirkung gezeigt hat.

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