Die AHV weist für das letzte Jahr ein Minus von 2,2 Milliarden Franken aus. Hinter diesem Betriebsverlust stecken zwei Probleme: Zum einen hat das Vorsorgewerk im letzten Jahr mehr Geld ausgegeben als eingenommen. Es hat also mehr Geld in Form von AHV-Renten an Pensionärinnen und Pensionäre ausbezahlt, als es unter anderem in Form von Lohnprozenten von Unternehmen und Angestellten eingenommen hat.
Das hat mit der Demographie zu tun: Die arbeitende Bevölkerung schrumpft zahlenmässig, während die Zahl der AHV-Bezüger steigt. Dieses so genannten Umlageergebnis belief sich im letzten Jahr auf minus 1 Milliarde Franken.
Zum andern leidet die AHV unter den Entwicklungen auf den Finanzmärkten: Gegen Ende des letzten Jahres tauchten insbesondere die Börsen im In- und Ausland. Das bescherte der AHV, die das Geld ihrer Versicherten verwalten muss, einen Anlageverlust in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken.
Verlust auch bei IV
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Auch die Invalidenversicherung (IV) musste 2018 ein negatives Umlageergebnis von 65 Millionen Franken hinnehmen. Im Jahr zuvor hatte die Versicherung noch fast 800 Millionen Franken mehr eingenommen als ausgegeben. Grund für den Einbruch ist, dass die IV-Zusatzfinanzierung Ende 2017 ausgelaufen ist. Zusammen mit dem Anlageverlust von 172 Millionen Franken hat die IV letztes Jahr 237 Millionen Franken verloren.
Teils happige Anlageverluste
Mit diesem zweiten Problem erging es der AHV ähnlich wie andern Vorsorge-Werken: So beklagten beispielsweise auch die Pensionskassen im letzten Jahr teils happige Anlageverluste.
Der Betriebsverlust der AHV von insgesamt 2,2 Milliarden Franken im letzten Jahr dürfte politisch für Gesprächsstoff sorgen, denn am 19. Mai kommt die so genannten «AHV-Steuervorlage» zur Abstimmung. Sie sieht vor, dass bei einer Annahme die AHV finanziell gestärkt würde, mit Bundesgeldern und höheren Lohnprozenten der arbeitenden Bevölkerung und der Unternehmen.
Wie funktioniert das Umlageverfahren?
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Beim Umlageverfahren werden die laufenden Einnahmen direkt an Rentenberechtigte ausbezahlt. Die Einnahmen stammen aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zudem steuert der Bund einen fixen Anteil von 19.55 Prozent bei. Dafür verwendet er Erträge der Mehrwertsteuer und Spielbankenabgabe, Steuergelder für Tabak und Spirituosen und allgemeine Bundesmittel. Die demografische Entwicklung führt dazu, dass den Beitragszahlenden immer mehr Rentner gegenüberstehen und sich eine Finanzierungslücke bildet. Im Gegensatz zur AHV kommt bei der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) das Kapitaldeckungsverfahren zur Anwendung, bei welchem über Jahre gespart und so die individuelle Rente vorfinanziert wird.
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