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Umstrittene Buchungsplattform «Ich finde, der Hotelier sollte die Preishoheit haben»

Schweizer Hoteliers fühlen sich gegängelt von Online-Buchungsplattformen wie Booking.com oder Expedia. Die Plattformen vermitteln zwar Gäste aus aller Welt, verlangen dafür aber auch Tiefstpreisgarantien: Gegen diese Klausel wehren sich die Hoteliers. Und auch die Politik wird aktiv.

  • Hotelleriesuisse kritisiert die Preisgarantien, die Buchungsplattformen von den Hotelbetreibern verlangen.
  • Die Buchungsplattformen halten dagegen: Die Hotels würden von ihren Leistungen stark profitieren.
  • Nun wird die Politik aktiv: Der Ständerat hat heute eine Motion für ein Verbot von Tiefpreis-Garantien an die zuständige Kommission überwiesen.

Die Verträge mit Online-Buchungsplattformen schränkten die unternehmerische Freiheit der Hoteliers ein, kritisiert Andreas Züllig, Präsident des Branchenverbands Hotelleriesuisse. «Ich finde, der Hotelier sollte die Preishoheit haben.»

Der Hotelier sollte seine Angebote dort platzieren, wo er denkt, dass er die beste Buchung generieren kann.
Autor: Andreas Züllig Präsident Hotelleriesuisse

Und genau das sei nicht möglich, wenn einem Hotelier verboten werde, auf der eigenen Internet-Seite günstigere Angebote zu platzieren als auf Plattformen wie Booking.com. Für Reservationen über Booking.com müssen die Hoteliers eine Kommission abliefern, rund 15 Prozent. Bei einer Direktreservation falle diese Kommission nicht an, folglich müsse es dem Hotelier erlaubt sein, auf der eigenen Homepage tiefere Preise anzubieten.

Die Online-Plattformen sehen das anders: Die Hotels profitierten von ihren Marketingleistungen. So übersetze Booking.com Hotelbeschreibungen gratis in 43 Sprachen, sagte deren Europa-Chef gegenüber dem Tages-Anzeiger. Eine Arbeit, die die Hoteliers selbst nicht übernehmen können, wie Hotelleriesuisse-Präsident Andreas Züllig einräumt:

«Das können wir uns nicht leisten. Aber dafür kassieren sie zwölf bis fünfzehn Prozent Kommissionen. Damit ist diese Dienstleistung abgegolten. Sie sollen sich auch anstrengen, um Buchungen zu generieren.»

Die Online-Plattformen können nicht einfach den Markt verfälschen, indem sie die Preise diktieren.
Autor: Andreas Züllig Präsident Hotelleriesuisse

In Deutschland, Österreich und Frankreich sind solche Tiefst-Preis-Garantien bereits verboten, in Italien wird darüber debattiert. Allerdings: der weitaus grösste Teil der Hotelreservationen erfolgt nach wie vor direkt bei einem Hotel, am Telefon. Und hier kann der Hotelier durchaus günstigere Preise offerieren.

Entscheid vertagt: Die Wirtschaftskommission soll beraten

Viele Hoteliers sehen sich am Gängelband von grossen Online-Buchungsplattformen. Das könnte sich bald ändern. Die Hotels sollen von Knebelverträgen befreit werden und auf der eigenen Internetseite tiefere Preise anbieten können. Dies fordert eine Motion von Pirmin Bischof (CVP/SO), die von zwanzig Ständeräten mitunterzeichnet worden ist und gute Erfolgschancen hat. Die kleine Kammer überwies den Vorstoss zur Vorprüfung an die zuständige Kommission. Vor der inhaltlichen Diskussion müssten noch offene Fragen zur Klausel beantwortet werden, lautete der Tenor. Gegen weitere Fesseln für Buchungsplattformen stellt sich der Bundesrat. Das Kartellgesetz schütze den Wettbewerb ausreichend, schrieb er in seiner Stellungnahme zum Vorstoss.

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