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Undurchsichtiges Konstrukt Heikle Geschäfte mit Pensionskassengeldern

Millionenbeträge aus der zweiten Säule wurden fragwürdig investiert.

Ein Grundstückkauf 30 Prozent unter Wert und Investitionen in eine Immobilienfirma, die jahrelang sehr wenig Rendite erwirtschaftete, aber trotzdem hohe Entschädigungen an ihre Verwaltungsräte auszahlte – und all das mit Pensionskassengeldern.

Wie Recherchen von «Schweiz aktuell» zeigen, fanden diese Geschäfte im Zusammenhang mit den Unternehmen Assurinvest AG und Saweka AG statt. Brisant dabei ist: Die Schwyzer Kantonalbank (SZKB) kontrolliert die Assurinvest AG.

Zwar besitzt die SZKB nur 49 Prozent der Firma und stellt die Hälfte der Verwaltungsräte, da aber ein Geschäftsleitungsmitglied der SZKB den Verwaltungsrat präsidiert, hat sie den Stichentscheid und damit faktisch die Kontrolle.

Interessenkonflikte der Entscheidungsträger

Ziel einer Pensionskasse wie auch einer Sammelstiftung ist es, die Gelder der Versicherten möglichst gewinnbringend anzulegen, um so eine möglichst gute Rendite zu erwirtschaften. Insgesamt stecken schweizweit 1000 Milliarden Franken Alterskapital in der zweiten Säule. Gerade in Zeiten von Negativzinsen ist dieser riesige Geldtopf ein begehrtes Gut, um Finanzgeschäfte zu tätigen.

Sammelstiftung und Vewaltungs-Aktiengesellschaft

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In eine Sammelstiftung zahlen Arbeitnehmende und Arbeitgebende monatliche Beiträge ein. Verantwortlich für die administrative Leitung ist die Geschäftsführung, die einem Stiftungsrat unterstellt ist. Er ist das oberste Organ der Sammelstiftung, aber nur im Nebenamt tätig.

Der Stiftungsrat beauftragt eine Vewaltungs-Aktiengesellschaft mit der Verwaltung von Pensionskassengeldern und stellt den Aufwand in Rechnung. Verwaltungs-AG und derStiftungsrat entscheiden gemeinsam, wie und wo das Pensionskassengeld der Versicherten angelegt wird.

Im vorliegenden Fall war es so, dass die Sammelstiftung ALSA zusammen mit ihrer Verwalterin Assurinvest AG entschieden hat, in eine Immobilien-Aktiengesellschaft zu investieren – die Saweka AG – welche später eine Tochterfirma der ALSA wurde.

Aus Compliance-Gründen heikel dabei war, dass dann in den Verwaltungsrat der Saweka AG zeitweise ausschliesslich Stiftungsräte der ALSA Pensionskasse berufen wurden. Diese Personen hatten ein Doppelmandat und so stets zwei Hüte auf: denjenigen als Stiftungsrat der Pensionskasse, welche direkt den Versicherten verpflichtet sind, und denjenigen der Immobilienfirma Saweka AG, deren Interessen sich nicht unbedingt mit denjenigen der Versicherten decken mussten.

Aufsicht wurde auch aktiv

Für Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, ist das eine sehr schwierige Ausgangslage: «Das ganz Unbefriedigende kommt daher, dass das Konstrukt, dass wir hier vor uns haben, so intransparent ist, dass man gar nicht genau weiss, wer welche Rolle spielt».

Im Jahr 2016 wurde dann auch noch die Aufsicht aktiv nach einem Hinweis der Revisionsstelle. Diese schrieb im ALSA-Geschäftsbericht: «Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden wurden in den Jahren 2012 bis 2016 im Zusammenhang mit der Vermögensanlage Saweka AG nicht eingehalten».

Ostschweizer Stiftungsaufsicht und BVG-Aufsicht wurde aktiv

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Die engen Verflechtungen der Personen und die von ihnen getätigten Geschäfte sind auch der Revisionsstelle aufgefallen. Im Revisionsbericht der ALSA steht bereits 2016: «Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Rechtsgeschäften mit Nahestehenden wurden in den Jahren 2012 bis 2016 im Zusammenhang mit der Vermögensanlage Saweka AG nicht eingehalten».

Aufgrund dieser Meldung wurde schliesslich die Ostschweizer Stiftungsaufsicht aktiv. Wie genau sie eingegriffen hat, ist nicht bekannt. Allerdings wurden die Strukturen laut Stefan Stumpf, Direktor der Ostschweizer Stiftungs- und BVG-Aufsicht, mittlerweile entflechtet. Die Saweka AG werde abgewickelt.

Darauf prüfte die zuständige Aufsichtsbehörde auch, ob eine Haftungsklage angebracht ist. «Wir haben den Sachverhalt von einem unabhängigen Anwalt nochmals prüfen lassen. Und das Ergebnis war, dass es hart an der Grenze war, aber wie viel effektiv haftungsbegründend war, ist sehr unklar», sagt Stefan Stumpf, Direktor der Ostschweizer Stiftungs- und BVG-Aufsicht.

Was genau die Aufsicht im Fall ALSA verfügte, ist nicht bekannt. Sie konnte aber die weiteren Entscheidungen des ALSA-Stiftungssrates schlussendlich nachvollziehen. Die ALSA PK schreibt dazu: «Die SAWEKA war kein Konstrukt der ALSA. Die Investition erfolgte wegen erfolgsversprechender Projekte. Die Doppelrollen entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard. Sie kommen bei der ALSA nur in klar definierten Ausnahmefällen vor, die bezüglich möglichen Interessenskonflikten unbedenklich sind.»

Grundstückverkauf unter Wert

Recherchen von «Schweiz aktuell» zeigen, dass mit dieser heiklen Organisationsstruktur tatsächlich einzelne Geschäfte getätigt wurden, die mutmasslich nicht zum Vorteil der Versicherten waren.

Die Saweka AG, die mit Immobilien in der ganzen Schweiz handelt, hat 2014 ein unbebautes Grundstück in Neuhaus (SG) an die Assurinvest AG verkauft, und zwar bewusst «ca. 30 Prozent unter aktuellem Marktwert». So nachzulesen in einem E-Mail der Käuferin Assurinvest AG an die Schwyzer Kantonalbank.

Die Mindereinnahmen aus diesem Geschäft, rund 150'000 Franken, trugen die Versicherten der Sammelstiftung ALSA, da sie die Mehrheit an der Verkäuferin Saweka AG besitzt.

«Grundsätzlich: Wenn man etwas objektiv unter Wert verkauft, obwohl man verpflichtet ist, den Wert zu erhalten, ist das eine ungetreue Geschäftsbesorgung», erklärt Experte Thomas Gächter.

In diesem Zusammenhang ist bei der Staatsanwaltschaft Frauenfeld eine Strafanzeige eingegangen. Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, ist das Verfahren hängig.

Einstellungsverfügung rechtskräftig

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In der Publikation vom 7. Mai 2020 ist auch von einer Strafanzeige die Rede, die bei der Staatsanwaltschaft Frauenfeld hängig ist. Das Verfahren wurde am 20. Juli 2020 mangels Anfangsverdacht eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist inzwischen rechtskräftig.

Aus Sicht der Schwyzer Kantonalbank «gab und gibt es keinen Grund, das Geschäft zu hinterfragen bzw. der Aufsichtsbehörde zu melden, da es sich auf einen Vertrag im Jahr 2010 zwischen Saweka und Assurinvest bezog und die ALSA PK zu diesem Zeitpunkt nicht an der Saweka beteiligt war». Die SZKB hält zudem fest, sie habe keine Verantwortung für die operativen Geschäfte der ALSA und der Assurinvest AG.

Die ALSA Sammelstiftung schreibt dazu: «Wir haben keine Kenntnis einer Strafuntersuchung, würden einer solchen aber unsere volle Kooperation zusichern. Wir haben keinerlei Hinweise, dass es bei diesem Geschäft zu Unregelmässigkeiten gekommen ist.»

Hohe Entschädigungen trotz kleiner Rendite

Die Zusammenarbeit der Verwalterin Assurinvest AG mit der Immobilienfirma Saweka AG ist aber für die Versicherten der Sammelstiftung ALSA nicht nur wegen des erwähnten Geschäfts ein Problem. Auch die erwirtschaftete Rendite der Saweka AG war unterdurchschnittlich.

Bis ins Jahr 2017 wurden gesamthaft über 50 Millionen Franken der ALSA-Versicherten in die Saweka AG investiert. Laut den Geschäftsberichten der Saweka AG, welche «Schweiz aktuell» exklusiv vorliegen, hat die Immobilienfirma damit eine kumulierte Rendite von 5.4 Prozent erzielt. Dies entspräche rund 850'000 Franken.

Gesamtschweizerisch wurde im selben Zeitraum von 2013 bis 2017 gemäss KGAST Immo-Index allerdings eine kumulierte Rendite von fast 28 Prozent erwirtschaftet.

Hätte also die Saweka AG im Schweizer Durchschnitt gewirtschaftet, wäre für die 12'000 ALSA-Versicherten eine Rendite von über 7.3 Millionen Franken drin gelegen – also achtmal so viel als sie tatsächlich bekommen haben.

«Wenn man kontinuierlich Geld reinsteckt in eine solche Gesellschaft und keinen Plan hat, wie das besser werden könnte, dann könnten sich daraus Haftungsfolgen ergeben», stellt Experte Thomas Gächter fest.

Trotz des bescheidenen Abschneidens in den vorherigen Jahren wurden allen drei Verwaltungsräten der verantwortlichen Saweka AG zusammen über die fünf Jahre fast 800'000 Franken an Entschädigungen für Verwaltungsratstätigkeiten und Geschäftsführung ausbezahlt. Diejenigen mit Doppelmandat im ALSA-Stiftungsrat, wurden daneben auch noch von der Sammelstiftung direkt entschädigt.

Die ALSA Pensionskasse schreibt dazu, dass ordentliche Honorar pro Stiftungsratsmitglied habe seit 2013 durchschnittlich rund 19'000 Franken jährlich betragen. «Dazu kommen Entschädigungen für Tätigkeiten als Verwaltungsrat im Auftrag der ALSA PK sowie Tätigkeiten für den laufenden Betrieb.» Die Entschädigungen seien im Geschäftsbericht der ALSA PK transparent ausgewiesen und habe der Prüfung durch die Revision jederzeit standgehalten.

Und zur Kritik an der geringen Performance der Saweka AG schreibt die ALSA: «Bei den Projekten der Saweka AG handelt es sich mehrheitlich um Entwicklungsprojekte auf der grünen Wiese, deren Erträge erst über Zeit ansteigen, weil zuerst hohe Investitionskosten anfallen.» Es sei kein Schaden entstanden.

Die ALSA betont zudem, dass ihre Gesamtperformance stets überdurchschnittlich gewesen sei und auch heute noch sei. Und weiter: «Die ALSA hat einen sehr guten Leistungsausweis und verfügt über einwandfreie Zeugnisse der Revision.»

Schwyzer Kantonalbank mit Millionenforderungen konfrontiert

Recherchen von «Schweiz aktuell» zeigen nun: Die ALSA Sammelstiftung hat sich entschieden, sich von der Verwalterin Assurinvest zu trennen. Offiziell, weil sie die Anlage der Pensionskassengelder nun selbst in die Hand nehmen will. Inoffiziell, weil man einen Schlussstrich unter die Geschäfte der Vergangenheit ziehen will, wie mehrere Quellen gegenüber SRF bestätigten.

Die Assurinvest und damit die SZKB verliert eine grosse Kundin mit 12'000 Versicherten. Laut der Assurinvest ist damit «ihre Existenz nicht gefährdet, da sie noch zwei weitere Sammelstiftungen, eine Rentnerkasse und gut 40 Pensionskassen betreuen».

Klar ist, was mit der Assurinvest geschieht, hat auch Folgen für die SZKB, denn die Kantonalbank ist heute immer noch mit Krediten von 10 Millionen in das Konstrukt rund um die Assurinvest involviert.

Weiter ist die SZKB wegen ihres Engagements in die Assurinvest mit Forderungen in der Höhe von über 50 Millionen Franken konfrontiert. Der Einstieg ins Pensionskassengeschäft könnte für die Schwyzer Kantonalbank also gravierende Folgen haben.

Für alle im Text erwähnten Parteien gilt die Unschuldsvermutung. Zudem muss festhalten werden, dass die ALSA PK in den betroffenen Jahren nie in eine Unterdeckung geraten ist.

«Schweiz aktuell» 07.05.2020, 19:00 Uhr

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