Zum Inhalt springen

Header

Audio
Luxemburg hat nicht gegen EU-Beihilferegeln verstossen
Aus Heute um Vier vom 19.09.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 24 Sekunden.
Inhalt

Untersuchung abgeschlossen Steuertricks von McDonald's waren legal

  • McDonald's hat von Luxemburg keine steuerliche Sonderbehandlung erhalten. Zu dem Schluss kommt die Wettbewerbsbehörde der EU.
  • Diese hatte eine Untersuchung eingeleitet, weil der Fast-Food-Riese am Sitz seiner damaligen Europa-Zentrale kaum Einkommenssteuern zahlte.
  • Trotzdem geht das Grossherzogtum nun über die Gesetzesbücher.

EU-Staaten dürfen Unternehmen keine Steuern erlassen, wenn dadurch der Wettbewerb verzerrt wird. So will es das Gesetz. Entsprechend hellhörig wurde die EU-Wettbewerbskommission, als sie merkte, dass McDonald's praktisch keine Einkommenssteuern zahlte – weder in Luxemburg, wo sich bis 2015 die europäische Zentrale der Fast-Food-Kette befand, noch in den USA.

Konkret ging es um Einnahmen aus Lizenzgebühren. Die Gewinne daraus verschob McDonald's in die USA, wo das Unternehmen von einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg profitierte, und deshalb ebenfalls keine Steuern bezahlen musste. Die EU-Kommission witterte hinter dieser doppelten Nichtbesteuerung illegale Absprachen zwischen dem Riesenkonzern und dem Zwergstaat. Sie leitete eine Untersuchung ein.

Jetzt – knapp drei Jahre später – ist klar: Alles ging mit rechten Dingen zu. McDonald's erhielt von Luxemburg keine Extrawurst. Das Steuerrecht von Luxemburg sei schlicht nicht kompatibel mit jenem in den USA, so die Erkenntnis der EU-Wettbewerbsbehörde. Gerecht sei die Praxis trotzdem nicht gewesen. Luxemburgs Regierung will die entsprechenden Gesetze nun ändern.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel