- McDonald's hat von Luxemburg keine steuerliche Sonderbehandlung erhalten. Zu dem Schluss kommt die Wettbewerbsbehörde der EU.
- Diese hatte eine Untersuchung eingeleitet, weil der Fast-Food-Riese am Sitz seiner damaligen Europa-Zentrale kaum Einkommenssteuern zahlte.
- Trotzdem geht das Grossherzogtum nun über die Gesetzesbücher.
EU-Staaten dürfen Unternehmen keine Steuern erlassen, wenn dadurch der Wettbewerb verzerrt wird. So will es das Gesetz. Entsprechend hellhörig wurde die EU-Wettbewerbskommission, als sie merkte, dass McDonald's praktisch keine Einkommenssteuern zahlte – weder in Luxemburg, wo sich bis 2015 die europäische Zentrale der Fast-Food-Kette befand, noch in den USA.
Konkret ging es um Einnahmen aus Lizenzgebühren. Die Gewinne daraus verschob McDonald's in die USA, wo das Unternehmen von einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg profitierte, und deshalb ebenfalls keine Steuern bezahlen musste. Die EU-Kommission witterte hinter dieser doppelten Nichtbesteuerung illegale Absprachen zwischen dem Riesenkonzern und dem Zwergstaat. Sie leitete eine Untersuchung ein.
Jetzt – knapp drei Jahre später – ist klar: Alles ging mit rechten Dingen zu. McDonald's erhielt von Luxemburg keine Extrawurst. Das Steuerrecht von Luxemburg sei schlicht nicht kompatibel mit jenem in den USA, so die Erkenntnis der EU-Wettbewerbsbehörde. Gerecht sei die Praxis trotzdem nicht gewesen. Luxemburgs Regierung will die entsprechenden Gesetze nun ändern.