- Das Bundesgericht hat im Kapselstreit zwischen Nespresso/Nestlé und der Ethical Coffee Company gegen Nespresso entschieden.
- Die Kapselform sei kein Nespresso-Erkennungsmerkmal, urteilt das Bundesgericht.
- Nespresso-Kapseln sind damit nicht mehr markenrechtlich geschützt.
Die Westschweizer Ethical Coffee Company, welche sich mittlerweile in der Liquidation befindet, hat biologisch abbaubare Kapseln für Nespresso-Maschinen hergestellt. Nespresso wollte dies verhindern.
Das Bundesgericht bestätigt nun das Urteil des Waadtländer Kantonsgerichtes, dass die Form der Kapseln nicht geschützt sei. Zu diesem Schluss kam das Gericht, da nur 19 Prozent der für die Untersuchung befragten Personen die Kapseln spontan mit Nespresso in Verbindung brachten. Den Ausschlag für das Bundesgericht gab jedoch – im Gegensatz zum Gericht in der Waadt – der Punkt der technischen Notwendigkeit.
Eine Form könne nicht als Marke eingetragen werden, wenn sie zwangsläufig von der Konkurrenz verwendet werden müsse, um ein ähnliches Produkt vermarkten zu können. Da im Falle der Kapseln es «technisch notwendig» sei, eine sehr ähnliche Form beizubehalten, habe die Konkurrenz nur sehr wenig Spielraum. So etwa in Form von Schlitzen oder Streifen.
Das Waadtländer Gericht hat also nicht gegen Bundesrecht verstossen, indem es entschieden hat, dass die Form der Kapseln nicht markenrechtlich geschützt werden kann.