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Urteil des Bundesgerichts Nespresso-Kapseln sind nicht markenrechtlich geschützt

  • Das Bundesgericht hat im Kapselstreit zwischen Nespresso/Nestlé und der Ethical Coffee Company gegen Nespresso entschieden.
  • Die Kapselform sei kein Nespresso-Erkennungsmerkmal, urteilt das Bundesgericht.
  • Nespresso-Kapseln sind damit nicht mehr markenrechtlich geschützt.
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Aus dem Archiv: Wird Nespresso von der Konkurrenz überholt?
Aus Kassensturz vom 21.08.2018.
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 25 Sekunden.

Die Westschweizer Ethical Coffee Company, welche sich mittlerweile in der Liquidation befindet, hat biologisch abbaubare Kapseln für Nespresso-Maschinen hergestellt. Nespresso wollte dies verhindern.

Nespresso und der Kapselstreit: was bisher geschah

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  • Bis Dezember 1996 war die Nespresso-Kapselform während 20 Jahren durch das Patentrecht geschützt.
  • Im Jahr 2000 beantragte Nestlé beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum den 10-jährigen Schutz der Kapselform. Der Antrag wurde zunächst abgelehnt, jedoch auf Beschwerden von Nestlé später angenommen.
  • In der Zwischenzeit produzierten verschiedene andere Hersteller ähnliche Kapseln. Ab 2010 auch die Ethical Coffee Company.
  • Im September 2011 startete der Rechtsstreit mit der Ethical Coffee Company, der sich mit verschiedenen Gutachten über mehrere Jahre hinzog.
  • Heute, 21.09.2021, entschied das Bundesgericht schliesslich gegen Nestlé und den markenrechtlichen Schutz der Kaffeekapseln.

Das Bundesgericht bestätigt nun das Urteil des Waadtländer Kantonsgerichtes, dass die Form der Kapseln nicht geschützt sei. Zu diesem Schluss kam das Gericht, da nur 19 Prozent der für die Untersuchung befragten Personen die Kapseln spontan mit Nespresso in Verbindung brachten. Den Ausschlag für das Bundesgericht gab jedoch – im Gegensatz zum Gericht in der Waadt – der Punkt der technischen Notwendigkeit.

Eine Form könne nicht als Marke eingetragen werden, wenn sie zwangsläufig von der Konkurrenz verwendet werden müsse, um ein ähnliches Produkt vermarkten zu können. Da im Falle der Kapseln es «technisch notwendig» sei, eine sehr ähnliche Form beizubehalten, habe die Konkurrenz nur sehr wenig Spielraum. So etwa in Form von Schlitzen oder Streifen.

Das Waadtländer Gericht hat also nicht gegen Bundesrecht verstossen, indem es entschieden hat, dass die Form der Kapseln nicht markenrechtlich geschützt werden kann.

SRF 4 News, 21.09.2021, 13:30 Uhr;

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