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Urteil des Bundesstrafgerichts Ex-Banker von Morgan Stanley muss ins Gefängnis

  • Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen ehemaligen Schweizer Banker der Geldwäscherei für schuldig befunden.
  • Der ehemalige Angestellte der Bank Morgan Stanley ist zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt worden.
  • Zusätzlich muss der Verurteilte fast 500'000 Franken bezahlen.

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Aus dem Archiv: Hinweise auf Geldwäscherei gestiegen
Aus Tagesschau vom 24.05.2016.
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Die Bundesanwaltschaft hatte den Ex-Banker angeklagt, weil er ab 1999 rund 13 Jahre lang rund 50 Millionen Franken des ehemaligen griechischen Verteidigungsministers Apostolos-Athaniasios Tsochatzopoulos über Konten bei Morgan Stanley schleuste, womit die Gelder gewaschen wurden. Dabei wurde der Cousin von Tsochatzopoulos als Strohmann vorgeschoben.

Die Bundesanwaltschaft forderte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 34 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 600 Tagessätzen zu 400 Franken. Die Verteidigung forderte einen Freispruch vom Vorwurf der qualifizierten Geldwäscherei. Sie erachtet die für die Geldwäscherei notwendige verbrecherische Vortat als nicht bewiesen.

Das Geld hatte der in Griechenland zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilte Tsochatzopoulos für das Einfädeln eines Rüstungsgeschäfts mit Russland erhalten. In Griechenland wurden zahlreiche weitere Personen im Zusammenhang mit diesem Fall verurteilt.

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