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Credit Suisse wegen Mafia-Geldern vor Bundesstrafgericht
Aus Rendez-vous vom 07.02.2022. Bild: Keystone
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Vorwurf der Geldwäscherei Wieso die Credit Suisse erst 14 Jahre später vor Gericht steht

Auf diese Schlagzeilen würde die Credit Suisse sicher gerne verzichten: Sie steht seit Montag in Bellinzona vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Die CS wird zusammen mit einer ehemaligen Mitarbeiterin wegen Geldwäscherei angeklagt. Die Bundesanwaltschaft hat auch Anklage gegen zwei Bulgaren erhoben.

Der Vorwurf: Die CS soll für einen bulgarischen Drogenhändlerring Geld gewaschen haben – in der Zeit von 2004 bis 2008. Die Deliktsumme: 44 Millionen Franken.

Prozess nach 14 Jahren

Zum Prozess kommt es aber erst jetzt, 14 Jahre später. «Das hängt sicher zu einem grossen Teil damit zusammen, dass es in der Schweiz erst seit 2003 überhaupt möglich ist, ein Unternehmen, also auch eine Bank, vor Gericht zu ziehen wegen solchen Delikten», sagt SRF-Wirtschaftsredaktor Klaus Ammann.

Strafrechtliche Unternehmensverantwortlichkeit

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«Ein Unternehmen wird dann strafrechtlich haftbar, wenn es eine Straftat durch Mitarbeiter wegen schlechter Organisation oder wegen Kontrollversagen nicht verhindert hat. Das heisst, wenn zum Beispiel die Compliance-Organisation mangelhaft ist. Das war wirklich ein Systemwechsel, mit dem sich die Staatsanwaltschaften zuerst vertraut machen mussten», erklärt Simone Nadelhofer. Sie ist Expertin für Unternehmensstrafrecht bei der Zürcher Kanzlei Lalive.

Das Aufarbeiten von solchen Delikten ist aufwendig. «Gerade in diesem Fall mussten sich die Strafverfolger zuerst vertraut machen mit den damaligen Prozessen bei der Credit Suisse gegen Geldwäscherei», so Ammann.

Wiederholte Verzögerungen

Insgesamt drei Bundesanwälte haben an dem Fall gearbeitet. Erst im Jahr 2019 wurde klar, dass es zu einem öffentlichen Prozess gegen die CS kommt. «Vorher wäre es auch möglich gewesen, dass die Sache zwischen der Bank und der Bundesanwaltschaft hätte geregelt werden können, wie das sonst häufig der Fall ist», so Klaus Ammann.

Eine Statue der Justitia aus der römischen Mythologie.
Legende: Es droht eine Verjährung. Die Frist beträgt 15 Jahre und läuft im Lauf dieses Jahres aus. imago images

Die Bundesanwaltschaft stellt die Situation dar, als tauchten jahrelang Mitglieder der bulgarischen Mafia mit Koffern voller Geld bei der CS am Paradeplatz auf. Damals war das Bankgeheimnis in der Schweiz noch weitgehend intakt. Entsprechend schrillten nicht alle Alarmglocken der angeklagten Mitarbeiterin.

«Das Eröffnen eines Kontos bei einer Schweizer Grossbank war noch viel einfacher als heute. Wie auch aus der Anklageschrift hervorgeht, wurden kaum Fragen gestellt, beispielsweise nach der Herkunft des Geldes oder ob zwei Besitzer von zwei verschiedenen Konten etwas miteinander zu tun hätten», führt der Wirtschaftsredaktor aus.

Angeklagt ist aber nicht nur die CS-Kundenberaterin. «Die Bundesanwaltschaft sagt auch, die Bank habe ihre eigenen Regeln gebrochen und überhaupt nicht oder viel zu wenig genau hingeschaut, wer denn da womit gekommen sei.» Das sei das Spezielle am Fall.

Forderungen nach höheren Strafen

Der CS droht bei einer Verurteilung eine Strafe von 5 Millionen Franken, ein «Pappenstiel» für die Bank, sagt Klaus Ammann. Entsprechend würden kritische Beobachter höhere Strafen in solchen Fällen fordern.

Einer von ihnen ist David Mühlemann, Finanz- und Rechtsexperte bei der Nichtregierungsorganisation «Public Eye»: «Man muss es nicht mal mit den USA vergleichen, die exorbitant hohe Strafsummen gegen Unternehmen aussprechen. Schon alleine im Vergleich zu unseren Nachbarländern fällt die Schweiz massiv ab.»

Und auch im Parlament würden die Forderungen nach härteren Strafen Aufwind erhalten. So seien die Handhabe der Finma und das Gesetz gegen fehlbare Banken zu verschärfen, werde gefordert.

Wäre ein solcher Fall heute noch möglich?

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Ein Fall in der Art wie nun bei dem Prozess gegen die CS wäre heute sicher nicht mehr möglich, sagt Klaus Ammann von SRF. «Die Credit Suisse hat ihre eigenen Regeln gegen Geldwäscherei verschärft. Die Finanzmarktaufsicht Finma schaut genauer hin.» Trotzdem sei die Grossbank in den letzten Jahren wiederholt wegen Verstössen gegen die neuen Geldwäschereivorschriften gerügt worden.

Dies jedoch ohne strafrechtliche Konsequenzen. «Solche Fälle von Banken, die angeklagt werden, weil sie zu wenig gegen Geldwäscherei unternommen hätten, wird es in Zukunft noch einige geben», so der Wirtschaftsredaktor weiter. «Es laufen derzeit verschiedene Untersuchungen gegen eine ganze Reihe von Banken in der Schweiz.»

Was der Skandal für die Reputation der Grossbank bedeute, sei schwierig zu sagen. Denn der Ruf der Credit Suisse sei bereits auf einem Tiefpunkt – nach den Milliardenskandalen im vergangenen Jahr und dem unrühmlichen Abgang des Präsidenten zu Jahresbeginn, so Ammann.

Rendez-vous, 07.02.2022, 12:30 Uhr;

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