- Swisscom hat von 2001 bis 2007 ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und durch ihre Preispolitik bei ADSL-Diensten den Wettbewerb rechtswidrig behindert.
- Dies wurde am 9. Dezember 2019 vom Bundesgericht bestätigt. Swisscom wurde damals zu einer Busse von CHF 186 Millionen Franken verurteilt.
- Gestützt auf dieses Urteil fordert Sunrise nun den erlittenen Schaden in der Höhe von CHF 350 Millionen Franken ein, zuzüglich Zins.
Sunrise wirft Swisscom vor, durch die Preispolitik bei ADSL-Diensten den Wettbewerb rechtswidrig behindert zu haben. Durch die von Swisscom praktizierte «Kosten-Preis-Schere» sei es Sunrise als Vorleistungsbezügerin nicht möglich gewesen, das ADSL-Geschäft profitabel zu betreiben.
Jahrelanger Rechtsstreit
Der Rechtsstreit zwischen den beiden Telekom-Anbietern dauert schon länger. Nach einem zehnjährigen Instanzenzug sei die Sichtweise von Sunrise vom Bundesgericht im Dezember 2019 bestätigt und die Swisscom zu einer Busse von 186 Millionen Franken verurteilt worden, schreibt Sunrise.
Das Bundesgerichtsurteil folgte auf eine Verfügung der Wettbewerbskommission Weko vom November 2009, welche zum Schluss gekommen sei, dass die Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich des Breitbandinternetzugangs (ADSL) jahrelang missbraucht habe. Seitens der Weko resultierte vorerst eine Busse für die Swisscom in der Höhe von rund 220 Millionen Franken, welche in der Folge vom Bundesverwaltungsgericht auf 186 Millionen reduziert und danach vom Bundesgericht bestätigt wurde.
Schaden grösser als angenommen
Sunrise hat das Beratungsunternehmen Swiss Economics mit der Berechnung des erlittenen Schadens beauftragt. Demnach wird der Schaden aus dem Marktanteilsverlust und verhindertem Zugewinn im Breitbandinternetmarkt sowie in den angrenzenden Märkten Festnetztelefonie- und Mobilfunkmarkt auf insgesamt 457 Millionen Franken beziffert, so Sunrise. Er sei damit grösser als ursprünglich angenommen.
Sunrise habe deshalb mit der Schadenersatzforderung vorsorglich die Verjährungsfrist für eine Forderung in der Höhe der genannten 350 Millionen zuzüglich Zins unterbrochen.
Die Klage wurde beim Handelsgericht in Bern eingereicht.