- Wegen des illegalen Monopols von Google hat ein Gericht in Washington ein Urteil zu den Konsequenzen gefällt.
- Google muss den Webbrowser Chrome laut dem Gerichturteil nicht verkaufen.
- Allerdings müsse die Google-Suchmaschine des Mutterkonzerns Alphabet Daten mit der Konkurrenz teilen.
Bereits im vergangenen Jahr hatte ein US-Gericht geurteilt, dass Google durch unfairen Wettbewerb eine Monopolposition bei der Internet-Suche erlangt habe. Im jetzigen Prozess ging es nun um die Konsequenzen dieser illegalen Monopolstellung.
Ein Richter entschied am Dienstag in Washington, dass die Google-Suchmaschine von Alphabet Daten mit der Konkurrenz teilen müsse. Damit soll der Wettbewerb bei der Online-Suche gestärkt werden. Die Daten sollen konkurrierenden Suchmaschinen wie Bing oder DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen.
Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren. Apple bekam nach Informationen aus dem Prozess Milliarden dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wurde. Für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche in Firefox eine zentrale Einnahmequelle. In der EU werden Nutzerinnen und Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA lehnte der Richter ab.
Der Richter wies jedoch den Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, den Internetriesen zum Verkauf seines Chrome-Browsers zu zwingen. Auch vom Mobil-Betriebssystem Android müsse sich Google nicht trennen. Diese Forderungen seien zu weit gegangen, schrieb der Richter.
Urteil sei ein Erfolg für Google
An der Börse wurde das Urteil als Erfolg für Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg zeitweise um sieben Prozent. Auch für die Aktien von Apple ging es um drei Prozent aufwärts.
Vor Gericht war vor gut einem Jahr festgestellt worden, dass Google ein Monopol bei der Websuche hat und es mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigte. In dem Folgeprozess in Washington ging es nun um die Konsequenzen. Die Entscheidung könnte aber nur ein Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits beim ersten Urteil an, danach in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch das Urteil aus dem Monopol-Prozess anfechten zu können.