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Busse für die Post
Aus Tagesschau vom 18.12.2017.
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Wegen Machtmissbrauch Weko büsst Post mit 22,6 Millionen Franken

  • Die Post soll den Wettbewerber Quickmail behindert und gewisse Kunden diskriminiert haben – so der Vorwurf der Wettbewerbskommission (Weko) gegen den gelben Riesen.
  • Sie massregelt die Post deswegen mit einer Geldstrafe von 22,6 Millionen Franken.
  • Die Post weist die Vorwürfe zurück und zieht den Weko-Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiter.

Die Weko will bei ihrer Untersuchung herausgefunden haben, dass die Post in den Jahren 2009 bis 2014 ihre eigenen Preissysteme nicht einheitlich angewandt hat.

Quickmail

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Quickmail ist das erste und bisher einzige Privatunternehmen in der Schweiz, das seit der Teilliberalisierung des Briefmarktes adressierte Sendungen zustellt. Als Tochter der MS Direct Group in St. Gallen versendet sie nebst Briefen auch Mailings, Kataloge und Zeitschriften über 50 Gramm für Geschäftskunden.

So soll sie bei Briefsendungen ab einem jährlichen Sendungsvolumen von 100'000 Franken vertragliche Sonderkonditionen gewährt haben.

Vertragskunden, die vergleichbare Eigenschaften aufgewiesen hätten, hätten laut Weko-Mitteilung aber vielfach tiefere Rabatte als in den Preissystemen vorgegeben erhalten.

Intransparentes System

Im Preissystem Capri habe die Post zudem einen Zusatzrabatt eingeführt. Damit sollten laut Weko Kunden belohnt werden, wenn sie das mit der Post vereinbarte monatliche Umsatzziel erreichten oder übertrafen. Andererseits seien sie abgestraft worden, wenn sie das monatliche Umsatzziel verfehlten.

Die Weko bezeichnet das frühere Preissystem der Post für die Kunden als intransparent. Dies soll dazu geführt haben, dass Kunden von einer Auslagerung eines Teils ihrer Briefsendungen an den Wettbewerber Quickmail abgehalten wurden.

Die Vorwürfe der Weko gegen die Post sind ein Novum: Nie zuvor hatte sie den bundesnahen Betrieb wegen marktbeherrschender Stellung gebüsst.

Wettbewerb sei nie beeinträchtigt gewesen

Die Schweizerische Post will die Busse der Weko derweil nicht auf sich sitzen lassen: Sie zieht den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Die ausgesprochene Sanktion sei ungerechtfertigt.

Die Post «ist überzeugt, dass sie sich gegenüber ihren Kunden und ihren Mitbewerbern jederzeit rechtmässig verhalten hat, zumal die relevanten Preissysteme immer nach den Vorgaben des Postgesetzes ausgestaltet und angewendet wurden», heisst es in einer Stellungnahme am Montagmorgen.

Der Wettbewerb sei durch die Preissysteme der Post nie beeinträchtigt gewesen, und Wettbewerber seien nie behindert worden.

Zwei Faktoren bestimmten die Preise

Ihr im April 2011 angepasstes Preissystem habe sie «bewusst berechenbar sowie kostenorientiert ausgestaltet». Preise für Geschäftskunden mit einem Jahresumsatz von über 100'000 Franken bemässen sich demnach nicht nur nach dem geplanten Briefvolumen, sondern auch dem individuellen Sendeverhalten.

Soll heissen: Je mehr ein Kunde durch seine eigene Planung, Sendeverhalten und -aufbereitung der Post hilft, Kosten zu sparen, desto höher fällt auch sein Rabatt aus. Das gelte laut Post für alle Kunden gleich.

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