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Das Gericht brauchte neun Jahre für das Urteil
Aus Nachrichten vom 21.05.2019.
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Wegen Marktmissbrauchs Millionen-Busse gegen ehemalige Six-Tochter bestätigt

  • Das Bundesverwaltungsgericht hat die Weko-Sanktion in der Höhe von sieben Millionen Franken gegen Six Payment Services bestätigt.
  • Six Payment Services ist eine ehemalige Tochtergesellschaft der Six-Group, gehört jedoch mittlerweile dem französischen Unternehmen Worldline.
  • Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte in vielen Bereichen wegweisend sein.

Der Fall betrifft ein Gerät, das aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken ist: Die kleinen Terminals in den Läden, über die man per Karte bezahlt. Für viele dieser Terminals war früher die Six-Group verantwortlich.

Sie brachte 2005 neue Terminals auf den Markt, die auch neuartige Fremdwährungszahlungen erlaubten. Andere Terminal-Hersteller interessierten sich ebenfalls für diese Fremdwährungszahlungen, erhielten aber während anderthalb Jahren keinen Anschluss an die dafür notwendige Plattform, die ebenfalls Six gehört.

Grundsatzurteil zu diversen Rechtsfragen

Dagegen ging eine Klage bei der Wettbewerbskommission ein, welche 2010 gegen Six eine Busse über sieben Millionen Franken verhängte. Diese Busse wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten, das nun – neun Jahre später – die Beschwerde ablehnt, und damit die Millionenbusse bestätigt. Aus dem über 500-seitigen Urteil lässt sich noch nicht herauslesen, welche kartellrechtlichen Fragen geklärt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat laut eigenen Angaben jedoch rund 60 Rechtsfragen beantwortet, von denen 20 präjudiziellen Charakter haben. Das Urteil führe zur Klärung einer Vielzahl von bislang äusserst umstrittener Rechtsfragen des Kartellrechts. Es komme ihm deshalb eine Bedeutung weit über den entschiedenen Sachverhalt hinaus.

Six-Group ist nicht mehr betroffen

Die Six Group ist von diesem Urteil nicht mehr betroffen – sie hat den Geschäftszweig mit den Terminals inzwischen verkauft. Bezahlen müssen wird die Busse nun die neue Besitzerin Worldline. Das Unternehmen kann das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Immer in Fremdwährung bezahlen

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Die von Six 2005 eingeführten Fremdwährungszahlungen an den Terminals spielen auch heute noch eine Rolle: Wenn man etwa im Ausland beim Bezahlen mit der Kreditkarte gefragt wird, ob man in der örtlichen Fremdwährung oder in der Heimwährung (Schweizerfranken) bezahlen wolle. «Dann sollte man immer die Fremdwährung wählen», sagt SRF-Wirtschaftsredaktorin Charlotte Jacquemart. Denn dann wechsle die Heimbank die Franken beispielsweise in Euro, und nicht der lokale Anbieter, der meist eine happige Zusatzgebühr draufschlage.

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