- Das Bundesverwaltungsgericht hat die Weko-Sanktion in der Höhe von sieben Millionen Franken gegen Six Payment Services bestätigt.
- Six Payment Services ist eine ehemalige Tochtergesellschaft der Six-Group, gehört jedoch mittlerweile dem französischen Unternehmen Worldline.
- Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte in vielen Bereichen wegweisend sein.
Der Fall betrifft ein Gerät, das aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken ist: Die kleinen Terminals in den Läden, über die man per Karte bezahlt. Für viele dieser Terminals war früher die Six-Group verantwortlich.
Sie brachte 2005 neue Terminals auf den Markt, die auch neuartige Fremdwährungszahlungen erlaubten. Andere Terminal-Hersteller interessierten sich ebenfalls für diese Fremdwährungszahlungen, erhielten aber während anderthalb Jahren keinen Anschluss an die dafür notwendige Plattform, die ebenfalls Six gehört.
Grundsatzurteil zu diversen Rechtsfragen
Dagegen ging eine Klage bei der Wettbewerbskommission ein, welche 2010 gegen Six eine Busse über sieben Millionen Franken verhängte. Diese Busse wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten, das nun – neun Jahre später – die Beschwerde ablehnt, und damit die Millionenbusse bestätigt. Aus dem über 500-seitigen Urteil lässt sich noch nicht herauslesen, welche kartellrechtlichen Fragen geklärt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat laut eigenen Angaben jedoch rund 60 Rechtsfragen beantwortet, von denen 20 präjudiziellen Charakter haben. Das Urteil führe zur Klärung einer Vielzahl von bislang äusserst umstrittener Rechtsfragen des Kartellrechts. Es komme ihm deshalb eine Bedeutung weit über den entschiedenen Sachverhalt hinaus.
Six-Group ist nicht mehr betroffen
Die Six Group ist von diesem Urteil nicht mehr betroffen – sie hat den Geschäftszweig mit den Terminals inzwischen verkauft. Bezahlen müssen wird die Busse nun die neue Besitzerin Worldline. Das Unternehmen kann das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen.