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Weitergabe von Informationen Clariant wird wegen Verletzung der Börsenvorschriften gebüsst

  • Der Chemiekonzern Clariant wird von der Schweizer Börse SIX mit 750'000 Franken gebüsst.
  • Clariant hatte einige Tage vor der Bekanntgabe der geplanten Fusion mit Huntsman im Mai 2017 gegenüber dem SRF viele Informationen abgegeben.

Die SIX Exchange Regulation AG hatte nach einer Vorabklärung im 11. Januar 2018 eine Untersuchung gegen Clariant eingeleitet. Nach Abschluss des Untersuchungsverfahrens sei nun ein Sanktionsantrag mit einer Busse in der Höhe von 750'000 Franken gutgeheissen worden, teilte die SIX mit. Da Clariant keine Rechtsmittel ergriffen habe, sei der Entscheid rechtskräftig.

Die Mitteilung von Clariant hinsichtlich der Fusion mit Huntsman erfolgte am 22. Mai 2017. Bereits am 19. Mai und während des laufenden Handels habe Clariant aber im Hinblick auf eine Produktion eines Beitrags für die Sendung «Eco» dem Schweizer Fernsehen SRF «potentiell kursrelevante Informationen» weitergegeben, so die SIX.

Diese qualifizierte Weitergabe von Informationen, ohne gleichzeitige Information der übrigen Marktteilnehmer, sei fahrlässig und der Verstoss gegen die Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität wiege schwer, heisst es weiter.

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