- Dank den jüngsten Bundesgerichtsentscheiden kann das Weko auch den betroffenen Unternehmen eine einvernehmliche Regelung vorschlagen.
- Entscheide vom Bundesgericht können so rascher und günstiger gefällt werden und Unternehmen könnten zu reduzierten Sanktionen kommen.
- Die Wettbewerbskommission hat im letzten Jahr verschiedene Unternehmen sanktioniert.
Konkret wurden im letzten Jahr zum Beispiel Bauunternehmen wegen Submissionsabreden – also Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen –, Hersteller von Rasenmäher-Robotern wegen Preisbindung, Verzinkereien wegen Preisabreden oder die Post wegen des Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung sanktioniert.
Submissions- oder Preisabreden sowie Marktabschottungen durch Behinderung von Parallelimporte sind besonders schädlich für die Volkswirtschaft, wie die Wettbewerbskommission an ihrer Jahreskonferenz erklärte.
Weniger Aufwand für Weko
Gestärkt sieht sich die Weko durch die jüngsten Bundesgerichtsentscheide zu BMW und Gaba. Die Klärung entscheidender Rechtsfragen durch das Bundesgericht erlaube es dem Weko-Sekretariat, bei einem klaren Beweisergebnis zu harten Abreden den betroffenen Unternehmen eine einvernehmliche Regelung vorzuschlagen.
So könnten Entscheide rascher und günstiger gefällt werden. Die Unternehmen könnten so zu reduzierten Sanktionen kommen, die Weko wiederum habe weniger Verfahrensaufwand.