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Wirtschaft Abfindung für Vasella ist rechtlich legitim

Die Abgangsentschädigung von 72 Mio. Fr. für Daniel Vasella hatte für reichlich Aufsehen gesorgt. Anzeigen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung waren die Folge. Nun hat die baselstädtische Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen Novartis-Verantwortliche eingestellt.

Die umstrittene Millionenabfindung für den scheidenden Präsidenten des Schweizer Pharmakonzerns Novartis wird keine strafrechtlichen Konsequenzen haben: Die Staatsanwaltschaft Basel hat das Strafverfahren gegen Verantwortliche bei Novartis eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft sei zum Schluss gekommen, dass kein strafrechtliches Verhalten ersichtlich sei, teilte sie mit. Dies gelte für die Verhandlung und den Abschluss der Konkurrenzverbots-Vereinbarung vom 25. Januar 2011 wie auch für deren Offenlegung gegenüber den Aktionären.

Vasella verzichtet auf Abfindung

 

Vasella selber – damals noch Novartis-Verwaltungsratspräsident – hatte sich zum Konkurrenzverbot nach seinem Abgang samt Entschädigung in einem Fernsehinterview geäussert. In der Folge erhielt die Staatsanwaltschaft eine anonyme Anzeige sowie eine von Aktionärsvertreter Hans-Jacob Heitz.

 

Die Anzeigesteller warfen den beteiligten Novartis-Verantwortlichen die Straftatbestände unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe, Wucher und ungetreue Geschäftsbesorgung vor. Vasella hat inzwischen unter starkem öffentlichem Druck auf die Abgangsentschädigung verzichtet.

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