Die Basler Regierung will das Aufsichtsgremium der Basler Kantonalbank (BKB) verkleinern und selber wählen. Regierungsmitglieder und Parlamentarier sollen nicht mehr im Bankrat sitzen. Der Rat würde gemäss dem Entwurf «entpolitisiert».
Finanzdirektorin Eva Herzog findet diese Trennung sinnvoll: «Einerseits wählt man sich, und dann soll man sich selber beaufsichtigen. Das sollte jedem einleuchten, dass man das eigentlich nicht kann.» Trotzdem gebe es das heute. Für die Grossräte im Bankrat sei es bestimmt schwierig, «diese zwei Hüte anzuhaben», sagt sie gegenüber SRF.
Die Änderung angeregt hatte der Grosse Rat, als die BKB wegen US-Kunden und einer vermutlich windigen Vermögensverwalterin plötzlich im schiefen Licht dastand. Der Grünliberale Grossrat Aeneas Wanner unterstützt den Vorschlag. Er führe zu einer Professionalisierung. «Der Bankrat ist ein äusserst wichtiges Gremium. Das muss professionell rekrutiert, ausgewählt und somit auch gewählt werden.»
Volksvertreter sollen entscheiden
So denken allerdings längst nicht alle Politiker in Basel. Von Links und Rechts regt sich Widerstand: Sarah Wyss von der SP will als Grossrätin nicht auf ihr Wahlrecht verzichten, wie sie betont: «Ich finde weiterhin, dass der Grosse Rat die Verantwortung, die er hat, wahrnehmen und den Bankrat wählen soll.»
Ähnlich sieht das Joël Thüring von der SVP: «Solange die Bank dem Kanton gehört, ist es meiner Ansicht nach die Aufgabe des Parlaments, der Volksvertreter, zu entscheiden, wer in den Bankrat gewählt wird, und nicht die des Regierungsrates.»
Gegen eine Professionalisierung des Bankrats haben Basler Politikerinnen und Politiker also nichts einzuwenden. Auf ihrem Wahlrecht hingegen möchten viele beharren.
Staatsgarantie und Weissgeldstrategie
Das Kantonalbankgesetz ist von 1994. Mit dem nun in Vernehmlassung geschickten Gesetzesentwurf soll der Bankrat von 13 auf 7 bis 9 Mitglieder verkleinert werden. Künftig sollen eine Geschlechterquote von mindestens je einem Drittel, eine Amtszeitbeschränkung auf 16 Jahre und eine Wohnsitzquote von 50 Prozent gelten.
Die Regierung will den Leistungsauftrag der Kantonalbank samt Staatsgarantie beibehalten. Hochriskante Geschäfte bleiben gemäss dem Vorschlag untersagt; Leitplanken gäbe es für den Handel. Die Praxis vorsichtiger Kreditvergabe würde gesetzlich verankert – ebenso die im Zusammenhang mit dem US-Steuerstreit entwickelte Weissgeldstrategie.
Die Gesetzesrevision soll im nächsten Frühling im Kantonsparlament debattiert werden. Ohne Referendum wäre das Inkrafttreten frühestens per Juni 2014 möglich, sonst per Oktober 2014.