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Wirtschaft Billigerer Strom für Private und Kleinfirmen

Für viele Haushalte in der Schweiz könnte der Strom schon bald günstiger werden. Grund dafür ist ein Bundesgerichtsurteil, das den Stromunternehmen verbietet, ihren Kleinkunden überhöhte Tarife zu verrechnen.

Bisher gingen viele Stromfirmen wie folgt vor: Der günstig eingekaufte Strom geht an die Grosskunden; der teuer selber produzierte Strom an die Haushalte und kleinen Firmen – an solche, die den Anbieter nicht wechseln können, weil sie nicht auf dem freien Markt sind, wie die Grosskunden. Das dürfte sich nach einem Bundesgerichtsentscheid ändern.

Hochspannungsleitungen in den Bergen bei Goldau im Kanton Schwyz.
Legende: Nach dem Bundesgerichtsentscheid könnte sich für Privatkunden einiges ändern. Keystone

Wie stark die Preise für die Privatkunden sinken werden, sei allerdings schwer abzuschätzen, sagt Patrick Dümmler, Projektleiter bei der Denkfabrik Avenir Suisse. Das hänge stark von der Kostenstruktur des Stromanbieters ab, so Dümmler: «Ich denke aber, dass die Auswirkungen nicht riesig sein werden. Es wird sich wohl nicht im Bereich mehrerer Rappen bewegen.» Trotzdem bringe es für kleinere Firmen und Haushalte eine Entlastung.

Für einzelne Stromanbieter könnte die Situation ungemütlicher werden.
Autor: Patrick Dümmler Avenir Suisse

Der Bundesgerichtsentscheid bedeutet für viele Energieunternehmen eine grosse Veränderung. Betroffen seien vor allem Stromunternehmen, die selber Kraftwerke betreiben oder Kraftwerksbeteiligungen haben. Sie haben das Problem, dass die Kosten für die Produktion des Stroms höher sind, als die Preise, die dafür auf dem Energiemarkt geboten werden.

Die Stromunternehmen dürfen die hohen Produktionskosten künftig nicht mehr auf die Kleinkunden abwälzen: «Für einzelne Unternehmen, die bis anhin selber Energie erzeugt haben und das an die Kunden weitergegeben haben, könnte die Situation ungemütlicher werden», sagt Dümmler. Denn sinken die Strompreise für Privatkunden, müssen die Energieunternehmen die wegfallenden Einnahmen an einem anderen Ort hereinholen.

Das heisst, sie müssen entweder die Kosten senken oder die Preise für die Grosskunden erhöhen. Doch das sei schwierig, so Dümmler: «Es kann sein, dass mit einem solchen Modell Kunden, die sich am freien Markt bewegen können, von ihren bisherigen Versorgern abspringen.» Das wiederum hätte weitere negative Auswirkungen auf die betreffenden Unternehmen.

Urteil des Bundesgerichts gilt rückwirkend

Auf Anfrage heisst es bei Stromunternehmen, etwa der Berner BKW, man studiere derzeit das Urteil und könne noch nichts über die Auswirkungen sagen. Laut der staatlichen Strom-Regulierungsbehörde Elcom sind rund 60 der 680 Stromunternehmen in einem grösseren Umfang von dem Urteil betroffen.

Denn das Urteil, das die zentralschweizerischen Kraftwerke CKW betrifft, gelte auch rückwirkend, sagt Renato Tamy, Geschäftsführer der Elcom: «Es erfolgt eine rückwirkende Korrektur. Dieses Urteil hat aber auch für andere Unternehmen, die nicht in ein konkretes Verfahren involviert waren, rückwirkende Auswirkungen.» Die Elcom werde sich noch dazu äussern, auf wie viele Jahre zurück eine Korrektur bei den Preisen vorgenommen werden muss.

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