Wirtschaft - Call-Center treten Gesetze mit Füssen – im grossen Stil
Seit 2012 kann man sich in der Schweiz gegen ungeliebte Anrufe von so genannten Call-Centern schützen. Dennoch gingen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) allein in den letzten drei Jahren 20'000 Beschwerden ein. Fehlbare zu belangen, erweist sich als schwierig. Selbst wenn sie bekannt sind.
Seit April 2012 ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Gemäss dessen handeln Personen unlauter, die zu Werbezwecken jemanden anrufen, dessen Telefonnummer im Telefonbuch mit einem Sternchen versehen ist. Nur scheint das kaum jemand zu kümmern.
So wehren Sie sich
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Mit immer neuen Telefonnummern rufen sie an: Die lästigen Telefonverkäufer. Doch es gibt
Massnahmen
, wie Sie die Callcenter in die Schranken weisen können.
Bis zur Klage ein steiniger Weg
Gemäss Seco steigt die Zahl der Missachtung von Jahr zu Jahr. Allein in den letzten drei Jahren haben sich 20'000 Vorkommnisse angehäuft.
Eines der Hauptprobleme ist, dass die Werbeanrufe vom Ausland aus getätigt werden, aber unter einer Schweizer Telefonnummer. Diese Nummer kann legal ins Ausland vergeben worden sein.
Missbräuche einer Sternchen-Nummer können dem Seco online per Formular auf der Webseite gemeldet werden. Intervenieren kann das Seco aber nur, wenn eine bestimmte Firma eine bestimmte Zahl von Beschwerden generiert hat.
Die maximale Anzahl an Codes für die angegebene Nummer ist erreicht. Es können keine weiteren Codes erstellt werden.
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