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Ettikette einer Flasche Crème Cassis de Dijon
Legende: Bislang hat das Cassis-de-Dijon-Prinzip nicht die gewünschte Wirkung. Keystone

Wirtschaft Cassis-de-Dijon-Prinzip: Warum Konsumenten noch nicht profitieren

Im EU-Raum zugelassene Waren dürfen seit 2010 in die Schweiz eingeführt werden. Damit wollte der Bund die hohen Konsumentenpreise bekämpfen. Nun zeigt eine Studie: Die Einführung des sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzips liess die Preise nicht purzeln.

Ungefähr 150 Produkte analysierte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zwischen 2010 und 2012. Verglichen wurden Schweizer Warenpreise mit den Nachbarländern. Damit wollte man die Wirkung der Revision des Gesetzes über technische Handelshemmnisse (THG) untersuchen.

Fazit: Die Einführung des sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzips gegenüber der EU hatte nicht die erhoffte Wirkung. Die Preise sanken nicht.

Schätzungen verfehlt

Als der Bund die Einführung des Prinzips vorschlug, rechnete er damit: Ein Drittel der EU-Einfuhren könnten von der Regelung betroffen sein. Bei Preissenkungen von geschätzten 10 Prozent sollten die Konsumenten rund 2 Milliarden Franken pro Jahr sparen können.

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip

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Mit dem Prinzip können seit 2010 Produkte, die in der EU anerkannt sind, ohne Kontrolle in die Schweiz importiert werden. Wichtiges Detail: Das Cassis-de-Dijon-Prinzip ist der wichtigste Teil – innerhalb der Revision des Gesetzes über technische Handelshemmnisse.

Diese Marke wurde deutlich verfehlt. Ein wesentlicher Grund dafür: Das Parlament beschloss Verschärfungen, welche Schweizer Hersteller begünstigen sollten. Für den Lebensmittelbereich sah es Ausnahmen vor. Der Bund muss die Inverkehrsetzung von Lebensmitteln bewilligen: Das geschah bis Ende 2012 für 42 Produktarten.

Aber auch ausserhalb des Lebensmittelbereichs fand das Seco keinen Hinweis, dass Händler das Cassis-de-Dijon-Prinzip nutzen. Für die Seco-Fachleute ist klar: Schuld sind die Einschränkungen.

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